Prozess in Berlin Clanchef soll Kunstfigur Bushido als sein Eigentum gesehen haben

Berlin · Im Prozesses gegen Clanchef Arafat A.-Ch. hat Rapper Bushido von Drohungen nach Bekanntgabe seiner geschäftlichen Trennung berichtet. Auch die Brüder des Clanchefs sollen sich eingemischt haben.

 Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, sitzt zu Beginn eines Prozesses gegen den Clan-Chef in einem Gerichtssaal des Landgerichts.

Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, sitzt zu Beginn eines Prozesses gegen den Clan-Chef in einem Gerichtssaal des Landgerichts.

Foto: dpa/Paul Zinken

Sein langjähriger Geschäftspartner habe ihm ins Gesicht gesagt, „ich solle aufpassen was ich mache“, erklärte der 42-jährige Musiker am Mittwoch vor dem Berliner Landgericht. „Wenn er herausfinden würde, dass ich irgendetwas hinter seinem Rücken mache, dann würde nicht nur eine Bombe, sondern eine Atombombe platzten“, so Bushido, der mit bürgerlichem Namen Anis Ferchichi heißt. „Und er meinte, ich würde ihm unfassbar viel Geld schulden.“

Der Rapper ist in dem Verfahren gegen insgesamt vier Mitglieder einer bekannten arabischstämmigen Berliner Großfamilie Zeuge und Nebenkläger. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass es zu Straftaten zu seinem Nachteil gekommen sei, nachdem Bushido 2017 die Geschäftsbeziehungen zu Arafat A.-Ch. aufgelöst habe. Der Clanchef habe dies laut Anklage nicht akzeptieren wollen und von Bushido unberechtigt die Zahlung von angeblichen Schulden bzw. die Beteiligung an dessen Musikgeschäften in Millionenhöhe gefordert. Der Clanchef soll den Musiker auch ehrverletzend beschimpft, drangsaliert und leicht verletzt haben. Drei Brüder von Arafat A.-Ch. sind mitangeklagt.

Bushido sagte am 15. Prozesstag weiter, auch Brüder von Arafat A.-Ch. hätten sich eingemischt. Einer habe ihm angekündet: „Es wird keinen Bushido ohne Arafat und keinen Arafat ohne Bushido geben.“ Er habe sich nach Verkündung der Trennung im September 2017 aber nicht mehr von seiner Entscheidung abbringen lassen, so der Musiker. Arafat A.-Ch. allerdings sei so aufgetreten, „als würde ich ihm mehrere Millionen Euro schulden“. Der Clanchef habe „die Kunstfigur Bushido als sein Eigentum angesehen“.

Die Staatsanwaltschaft wirft dem Hauptangeklagten versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, gefährliche Körperverletzung, Nötigung und Beleidigung vor. Der Prozess wird am 14. Dezember fortgesetzt.

(ahar/dpa)
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