Oberhaus angerufen Privatschule beantragt Recht auf Prügelstrafe

London (rpo). Nachdem man vor Gericht breits zwei Mal gescheitert war, hat eine christliche Privatschule in Großbritannien jetzt auf höchster Ebene eine Sondergenehmigung zur Wiedereinführung der Prügelstrafe beantragt.

Die Züchtigung von Kindern sei Teil ihrer religiösen Überzeugungen, erklärte die Christian Fellowship School in Liverpool am Mittwoch.

Der Antrag wurde beim Oberhaus eingereicht, dessen fünf Lordrichter die höchste Rechtsinstanz im Vereinigten Königreich darstellen. Zwei ranghohe Gerichtsinstanzen hatten die Argumentation der Schule zuvor zurückgewiesen.

Die Prügelstrafe an Schulen wurde in Großbritannien 1996 verboten. Die Liverpooler Schule sieht darin jedoch eine Einschränkung ihres Rechts auf freie Religionsausübung, wie Direktor Philip Williamson erklärte.

Sein Anwalt James Dingemans machte geltend, dass es nach britischem Gesetz Eltern gestattet sei, ihre Kinder zu züchtigen. Dieses Recht müssten sie auf Lehrer übertragen können.

Das höchste Appellationsgericht des Landes hatte zuvor erklärt, Lehrer könnten bei Problemen mit Kindern deren Eltern kontaktieren, die dann eine etwaige Bestrafung selbst ausführen könnten.

(ap)
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