Berufung gegen Haftstrafe abgelehnt Peter „König von Deutschland“ Fitzek scheitert erneut vor Gericht
Dessau · Peter Fitzek ist mit einer Berufung gegen eine mehrmonatige Haftstrafe gescheitert. Das Landgericht Dessau wies die Berufung des selbsternannten Königs von Deutschland gegen ein Urteil des Amtsgerichts Wittenberg zurück.
Das teilte ein Gerichtssprecher am Montag mit. Das Amtsgericht hatte gegen den heute 59-Jährigen, der der sogenannten Reichsbürgerszene zugehörig ist, im Juli 2023 wegen Körperverletzung und Beleidigung eine Gesamtfreiheitsstrafe von acht Monaten verhängt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Fitzek im März 2022 in einem Dienstgebäude des Landkreises Wittenberg eine Frau während einer verbalen Auseinandersetzung zunächst gegen eine Tür gestoßen und ihr dann einen Fußtritt versetzt hatte. Zwei Bundeswehrsoldaten, die ihr zu Hilfe kamen und den Angeklagten aus dem Gebäude führten, beschimpfte er demnach als „Faschistenschweine“.
Die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Berufung gegen das Urteil wurde ebenfalls vom Landgericht Dessau zurückgewiesen. Gegen die Entscheidung ist Revision zum Oberlandesgericht Naumburg möglich. Fitzek hatte 2012 ein eigenes „Königreich“ ausgerufen und sich sogar krönen lassen. Er stand bereits mehrfach vor Gericht und saß auch schon unter anderem wegen unzulässiger Versicherungsgeschäfte im Gefängnis.
Das sogenannte Königreich Deutschland gilt als einer der größten Zusammenschlüsse der Reichsbürgerszene und breitet sich von Sachsen-Anhalt auch in andere Bundesländer - vornehmlich im Osten - aus. Ziel des Fantasiestaats ist es, ein von der Bundesrepublik Deutschland unabhängiges Staatswesen zu errichten. Fitzek verspricht unter anderem ein steuerfreies Wirtschaftssystem sowie ein zinsfreies Geldsystem und versuchte, eine eigene „Gesundheitskasse“ aufzubauen.
Seit einiger Zeit versucht die Reichsbürgergruppe, unter anderem in Sachsen Immobilien zu kaufen, um „Gemeinwohldörfer“ zu errichten. Die Gruppe um Fitzek steht in mehreren Bundesländern im Fokus des Verfassungsschutzes.