Freiburger muss 600 Euro zahlen Nackt Joggen bleibt verboten

Karlsruhe/Freiburg (rpo). Joggen ohne Bekleidung ist und bleibt verboten - jedenfalls in Freiburg. Das Oberlandesgericht Karlsruhe verurteilte in einem am Freitag veröffentlichten Urteil einen Freiburger Psychologen und notorischen Nacktjogger zu 600 Euro Geldbuße.

Das Oberlandesgericht wies die Beschwerde des 55-Jährigen gegen ein entsprechendes Urteil des Amtsgerichts Freiburg zurück.

Der Mann war im vergangenen Jahr an einem warmen Sommerabend nur mit Turnschuhen und Socken bekleidet durch ein beliebtes Naherholungsgebiet mit Spiel- und Grillplätzen gejoggt. Dabei begegnete er zwei 25-jährigen Studentinnen, die aus Angst vor dem unbekleideten Mann flüchteten und die Polizei verständigten. Die Beamten schnappten den Jogger noch beim Laufen und brachten ihn zur Wache.

Das Amtsgericht Freiburg beurteilte das Verhalten des Freikörper-Sportlers als grob ungehörige Handlung. Der Auffassung des Mannes, wonach das Nacktlaufen in der Öffentlichkeit ein ihm zustehendes Bürgerrecht sei, wiesen die Richter zurück. Der unbekleidete Waldlauf stehe in deutlichem Widerspruch zur Gemeinschaftsordnung und sei eine grobe Rücksichtslosigkeit gegenüber anderen Bürgern. Dieser Einschätzung schloss sich das Oberlandesgericht Karlsruhe an.

(Oberlandesgericht Karlsruhe, Beschluss vom 29. Juni 2004, Az.: 2 Ss 73/04)

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