Zu viele anstößige Szenen Medienanstalten prüfen Lady Gagas Videoclip

Berlin (RPO). Lady Gagas Musikvideo zu ihrer Hitsingle "Alejandro" wird von zwei Landesmedienanstalten geprüft. Grund: Gegen den Clip, indem sich die Popsängerin knapp bekleidet in BH und Slip bei Fesselspielen vergnügt, wurden mehrfach Beschwerden beim Jugenmedienschutz eingereicht. Doch auch Lady Gagas Kolleginnen schockieren mit anstößigen Videos.

Lady Gaga als (Halb-)Nacktfan bei den Yankees
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Gagas Unterwäsche im "Alejandro"-Video erinnert an Madonnas Spitzen-BH anno 1990. In dem absolvierte sie ihre Blond-Ambition-Tour, die im Film "In Bed with Madonna" dokumentiert wurde. Ein Großteil der Choreografie auf der Bühne spielte sich damals im Bett ab. Madonna sorgte zu jener Zeit für eine Reihe von vermeintlichen Skandalen, ihr Video zu "Justify my Love" wurde gar aus dem Programm der Musiksender verbannt.

Darin wälzt sie sich mit Männlein und Weiblein auf einem Hotelbett, es gibt Anspielungen auf Sado-Maso-Sex. "Die 90er Jahre waren eher hedonistisch geprägt, es wurde viel mit neugewonnener Freizügigkeit experimentiert und auch provoziert", sagt Adam. Inzwischen beobachte er "eine Entwicklung zurück zu konservativeren, aber auch immer häufiger zu ernsthaften oder kritischen Sichtweisen und Darstellungen".

Nicht nur Gaga dient Madonna als Vorbild. Auch Beyoncé Knowles greift Motive auf, Rihanna fummelt im Clip zu "Te Amo" mit dem früheren Topmodel Laetitia Casta. Christina Aguilera bewegte sich bereits vor acht Jahren dem Titel entsprechend "Dirrty" im dazugehörigen Video, aktuell inszeniert sie sich in "Not myself tonight" in Sado-Maso-Kleidung und im sehr engen Clinch mit beiden Geschlechtern.

Bei der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) sind die Videos der Frauenriege bekannt. "Bei der KJM gehen eine Vielzahl von Beschwerden zu Telemedienangeboten und Rundfunksendungen ein, so auch zu Musikvideoclips", sagt die stellvertretende Leiterin der KJM-Stabsstelle, Birgit Braml. Eine Beschwerde wird an die jeweils zuständige Landesmedienanstalt weitergeleitet, beim Anfangsverdacht auf einen Verstoß gegen die Bestimmungen des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags eröffnet die KJM ein Prüfverfahren.

Bevor ein Video auf Sendung geht, bewerte ein Jugendschutzbeauftragter der Sender oder der Prüfausschuss der Freiwillen Selbstkontrolle Fernsehen (FSF), ob die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten beeinträchtigt wird, sagt Adam. Dann werden Sendezeitbeschränkungen oder Schnittauflagen erteilt, um ängstigende, gewaltverherrlichende oder "sozialethisch/sexuell desorientierende" Inhalte auszuschließen.

Zuletzt seien Videos von Marilyn Manson und Slipknot wegen drohender Entwicklungsbeeinträchtigung für unter 18-Jährige beanstandet worden.

(DDP/top)
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