Richter hält Verfahren für rechtens Madonnas Stiftung in Malawi verklagt

Blantyre (RPO). Ein Richter in Malawi hat US-Popdiva Madonna im Prozess um von ihrer Stiftung ausgesprochene Kündigungen eine Abfuhr erteilt. Ein Antrag der Anwälte Madonnas auf Einstellung der strafrechtlichen Verfolgung der Stiftung wurde von Richter Jack Nriva am Dienstag zurückgewiesen.

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Angesichts der von den Klägern vorgebrachten Vorwürfe solle der Prozess gegen Madonnas Stiftung "Raising Malawi" fortgesetzt werden. Es wäre "voreilig, den Klägern das Recht zu verweigern, gegen die Stiftung vorzugehen", erklärte Nriva.

Acht Ex-Angestellte von "Raising Malawi", die nach eigenen Angaben ohne Begründung entlassen wurden, waren Ende März gegen die Sängerin vor Gericht gezogen und verlangen eine Entschädigung. Sie beklagen, dass die Kündigung nicht im Rahmen legaler Verträge erfolgt sei.

Die US-Popdiva, die selbst zwei Kinder aus Malawi adoptiert hat, wollte mit Hilfe ihrer Stiftung eigentlich eine Schule für 500 Mädchen bauen. Das Projekt hatte einen Umfang von 15 Millionen Dollar (rund 10,7 Millionen Euro). Im Januar erklärte Madonna dann, ihren Ansatz und ihre Strategie ändern zu wollen, um so noch mehr Kindern in dem armen Land helfen zu können. Das Schulprojekt wurde aufgegeben und die acht Angestellten entlassen.

(AFP/awei)
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