Verstoß gegen Bewährungsauflagen Lindsay Lohan muss wieder in Entzugsklinik

Los Angeles (RPO). Lindsay Lohan ist um eine weitere Haftstrafe herumgekommen, muss aber wieder in die Entzugsklinik. Richter Elden Fox entschied am Freitag, die 24-Jährige müsse sich bis zum 3. Januar behandeln lassen. Sie hatte im September einen Drogentest nicht bestanden und damit gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen. Richter Fox hatte ihr deswegen einen Gefängnisaufenthalt von 30 Tagen angedroht.

Lindsay Lohan bricht nach Gerichtsurteil in Tränen aus
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Er hatte im vergangenen Monat bereits einen Gefängnisaufenthalt für Lohan angeordnet, das Urteil war allerdings in letzter Minute von einem anderen Gericht aufgehoben worden. Die Schauspielerin ist seitdem gegen Kaution auf freiem Fuß.

Die Anhörung am Freitag war für Lohan, die 2007 wegen Trunkenheit am Steuer und eines Drogenvergehens verurteilt worden war, bereits der fünfte Gerichtstermin seit Mai. Auch damals hatte sie gegen ihre Bewährungsauflagen verstoßen und eine gerichtliche Anhörung in Los Angeles verpasst. Eine Richterin verurteilte das Starlet daraufhin zu einer dreimonatigen Haftstrafe und einem dreimonatigen Aufenthalt in einer Entzugsklinik. Lohan wurde allerdings Anfang August nach nur 14 Tagen Haft wieder auf freien Fuß gesetzt, ihr Aufenthalt in der Klinik betrug 23 Tage.

Nicht bestandenen Drogentest über Twitter zugegeben

Richter Fox hatte nach Lohans Entlassung mehrere Bewährungsauflagen angeordnet, darunter regelmäßige und unangekündigte Drogentests, und den früheren Kinderstar unter Aufsicht gestellt. Er kündigte an, jeden Verstoß gegen die Auflagen mit 30 Tagen Haft zu ahnden. Nur wenige Wochen später gab die Schauspielerin über Twitter zu, durch einen Drogentest gefallen zu sein.

(apd/felt)
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