Prozessbeginn in Zürich Karl Dall weist Vergewaltigungsvorwürfe zurück

Zürich · Der Entertainer Karl Dall hat vor Gericht in der Schweiz die Vorwürfe der Vergewaltigung und sexuellen Nötigung zurückgewiesen. Der 73-jährige Komiker, der sich seit Dienstag vor dem Zürcher Bezirksgericht verantworten muss, bestritt die Anschuldigungen einer Journalistin, wie die Schweizer Nachrichtenagentur SDA berichtete.

2014: Karl Dall vor Gericht
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Dall soll laut Staatsanwaltschaft im September 2013 eine Schweizer Journalistin in seinem Zürcher Hotelzimmer zum Geschlechtsverkehr gezwungen haben. Zudem soll er der Frau am 6. September 2013 per E-Mail damit gedroht haben, intime Einzelheiten über ihr Leben zu veröffentlichen und ihre Chefin zu unterrichten, sollte sie die Medien über die Ereignisse der vorangegangenen Nacht informieren.

Er habe die Frau nicht vergewaltigt, sondern vielmehr gehofft, dass sie endlich nach Hause gehe, zitierte SDA den 73-Jährigen. Dall habe auf eine Prostata-Operation verwiesen: Er sei zwar nicht impotent, aber er könne nicht mehr wie früher. Es sei aber ohnehin nichts vorgefallen, kein Geschlechtsverkehr, geschweige denn eine Gewalttat, sagte Dall demnach. Den Kontakt zur Klägerin bezeichnete der Entertainer als "unangenehm". Die Frau sei zudringlich gewesen, habe ihn drangsaliert und bedrängt. "Ich kenne das sonst gar nicht. Ich bin ja nicht George Clooney", sagte Dall laut SDA.

Dall will die Klägerin in der mutmaßlichen Tatnacht nur angefasst haben, um sie sanft aus der Suite des Zürcher Hotels zu entfernen. Sie habe dabei völlig die Fassung verloren, rumgeschrien und ihn beschimpft, sagte Dall dem Bericht zufolge. Dann habe sie ihn plötzlich wieder abknutschen wollen, ihm ihre Brüste gezeigt und ihm in den Schritt gefasst. "Ich sagte ihr, sie soll damit aufhören", zitierte die Agentur den Komiker weiter.

Nach den Vorfällen sei er schließlich irgendwann ins Bett gegangen und habe schlafen wollen, sagte Dall. Er habe eingeräumt, dass er zu diesem Zeitpunkt nicht mehr ganz nüchtern gewesen sei. Sie seien am Morgen aufgestanden, und "irgendwann hat sie dann endlich die Kurve gekratzt". Er habe sie an dem Morgen nicht vergewaltigt. "Nichts davon ist wahr", betonte Dall, der laut SDA einen gefassten, sicheren Eindruck machte.

Dall soll nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt werden. Der 73-Jährige sei wegen Vergewaltigung und versuchter Nötigung schuldig zu sprechen, forderte die Anklagevertretung am Dienstag vor dem Bezirksgericht Zürich-Limmat.

Die Glaubwürdigkeit der Frau, die in dem Prozess auch als Privatklägerin auftritt, erscheine zwar nicht besonders groß, räumte der Staatsanwalt ein. Zudem stehe Aussage gegen Aussage. Dies mache aber eine Vergewaltigung "nicht von Anfang an unmöglich". Die Aussagen der Frau bei ihrer polizeilichen Vernehmung seien zudem durchaus plausibel.

Die Staatsanwaltschaft führte nach eigenen Angaben seit November 2013 Ermittlungen gegen Dall. Die Anklage wurde im September erhoben. Das mutmaßliche Opfer ist laut SDA bekannt dafür, dass es auch schon anderen Prominenten nachstellte, unter anderem den Musikern Jürgen Drews und Udo Jürgens. Deswegen sei sie auch bereits angezeigt worden. Dall ist seit 1971 verheiratet und hat eine Tochter.

(afp)
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