Kompliziertes Urteil Jury spricht Johnny Depp mehr Schadenersatz zu als Amber Heard

Fairfax · Sechs Wochen lang lieferten sich die Ex-Eheleute Johnny Depp und Amber Heard vor einem Gericht in den USA eine Schlammschlacht. In dem Verleumdungsprozess hagelte es schwere Vorwürfe. Jetzt hat die Jury ein Urteil gefällt.

 Amber Heard und Johnny Depp vor Gericht. (Archiv)

Amber Heard und Johnny Depp vor Gericht. (Archiv)

Foto: AFP/STEVE HELBER

Im Verleumdungsprozess zwischen Hollywood-Star Johnny Depp und seiner Ex-Ehefrau Amber Heard hat sich die Jury größtenteils auf die Seite von Depp gestellt - aber auch Heard in einigen Punkten recht gegeben. Das teilten die sieben Geschworenen der Richterin Penney Azcarate am Mittwoch vor Gericht im Bezirk Fairfax im US-Bundesstaat Virginia mit. Zuvor hatte sich die Verkündung des Urteils verzögert, weil die Jury den von ihr als angemessen betrachteten Schadenersatz nicht auf dem entsprechenden Formular eingetragen hatte.

Die Geschworenen bestätigten am Mittwoch Depps Vorwurf, Heard habe ihre Missbrauchsvorwürfe gegen ihn erfunden. Zugleich gaben sie auch Heard Recht, die erklärt hatte, sie sei von Depps Anwalt verleumdet worden, als dieser ihre Missbrauchsvorwürfe als Schwindel bezeichnete. Das Gericht sprach Depp 10,35 Millionen Dollar (rund 9,65 Millionen Euro) Schadenersatz zu und Heard zwei Millionen Dollar.

Das ist Johnny Depp
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Foto: dpa/Michael Kappeler

Heard verfolgte die Urteilsverkündung ganz in Schwarz gekleidet vor Gericht, Depp zeigte sich nicht. Vor dem Gericht zeigte sich abermals der Fan-Vorteil des Stars aus „Fluch der Karibik“: Dort hatten sich zahlreiche Schaulustige und Fans vor allem von Depp versammelt, die nach dem Urteil in Jubel ausbrachen und „Johnny, Johnny“ riefen.

Heard nahm das Urteil unbewegt entgegen und erklärte später, sie sei untröstlich, besonders im Hinblick darauf, was es für andere Frauen bedeute. „Es ist ein Rückschlag. Es stellt die Uhr zurück auf eine Zeit, in der eine Frau, die sich zu Wort meldete und ihre Meinung sagte, öffentlich gedemütigt werden konnte. Es hält die Idee auf, dass Gewalt gegen Frauen ernst genommen werden muss“, twitterte sie.

Depp war nicht im Gerichtssaal und erklärte, die Geschworenen hätten ihm sein Leben zurückgegeben. „Ich hoffe, dass mein Bemühen um die Wahrheit anderen Männern und Frauen, die sich in meiner Situation befinden, geholfen hat und dass diejenigen, die sie unterstützen, niemals aufgeben“, schrieb er auf Instagram.

Zuvor hatten sich Depp (58) und Heard (36) in dem Verleumdungsprozess sechs Wochen lang gegenseitig mit schweren Vorwürfen überzogen - über Kameras per Livestream in alle Welt verbreitet. In ihren Abschlussplädoyers hatten die Anwälte beider Seiten dann noch einmal heftige Anschuldigungen von sexuellem Missbrauch, körperlicher Gewalt, Lügen und Drogenexzessen vorgebracht.

Depp hatte Heard in seiner Zivilklage beschuldigt, in einem 2018 von der „Washington Post“ veröffentlichten Kommentar zum Thema häusliche Gewalt falsche Aussagen gemacht zu haben. Dies hätte seinem Ruf geschadet. Wegen Verleumdung hatte er 50 Millionen Dollar (gut 46 Millionen Euro) Schadenersatz gefordert. Heard pochte in ihrer Gegenklage auf 100 Millionen Dollar. Sie machte geltend, dass Depps Ex-Anwalt Adam Waldman mit einer Schmutzkampagne ihrem Ansehen geschadet habe.

Die Jury musste nicht nur darüber befinden, ob es Misshandlungen gab, sondern auch, ob Heards Zeitungsbeitrag rechtlich als Verleumdung eingestuft werden kann. Die siebenköpfige Jury beriet für etwa zwölf Stunden verteilt über drei Tage und musste einstimmig entscheiden.

Der bittere Rosenkrieg tobt schon seit Jahren. 2016 hatte Heard nach nur 15 Monaten Ehe die Scheidung eingereicht. Sie warf dem Hollywood-Star häusliche Gewalt vor.

Vor rund zwei Jahren hatte Depp in London mit einer Klage gegen die Boulevardzeitung „Sun“ eine Niederlage einstecken müssen. Es ging um einen Artikel, in dem behauptet wurde, Depp habe als Frauenschläger („wife beater“) Heard körperlich misshandelt. Nach einem Prozess mit heftigen Vorwürfen wies der High Court die Klage am Ende ab.

(peng/jma/dpa)
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