Urteil zu „Sun“-Bericht Gericht weist Berufungsantrag von Johnny Depp ab

London · US-Schauspieler Johnny Depp darf nicht gegen das Urteil in seinem Verleumdungsprozess gegen das Boulevardblatt „Sun“ in Berufung gehen. Das entschied ein Gericht in London am Donnerstag.

 Der US-amerikanische Schauspieler Johnny Depp am letzten Verhandlungstag seiner Verleumdungsklage (Archivfoto).

Der US-amerikanische Schauspieler Johnny Depp am letzten Verhandlungstag seiner Verleumdungsklage (Archivfoto).

Foto: dpa/Yui Mok

Depp habe in dem Prozess eine vollständige und faire Anhörung bekommen und das Urteil von Richter Andrew Nicol sei offensichtlich nicht durch Rechtsirrtum oder Fehler bei der Herangehensweise beeinträchtigt worden.

Depp hatte die „Sun“ wegen eines Artikels vom April 2018 verklagt, der ihn als „Ehefrauen-Schläger“ hinstellte. Depp bestreitet, seiner Exfrau Amber Heard Gewalt angetan zu haben. Die Verteidigung der Zeitung stützte sich auf Vorwürfe von Heard gegen Depp. Richter Nicol urteilte im November, die Eigentümer der Zeitung hätten gezeigt, dass das, was das Blatt über Depp geschrieben habe, „im Wesentlichen wahr war“.

Depps Anwälte versuchten, eine Berufung mit dem Argument durchzusetzen, Heard sei keine verlässliche Zeugin. Das zeige sich auch daran, dass sie anders als von ihr zugesagt, die ihr im Scheidungsvertrag zugesprochene Summe von sieben Millionen Dollar nicht an zwei gemeinnützige Organisationen gespendet habe.

(ahar/dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort