23 Jahre Haft Gericht lehnt Berufung von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein ab

New York · Seine 23-jährige Haftstrafe wegen Sexualverbrechen bleibe bestehen, hieß es von dem Berufungsgericht in New York. Ein Sprecher Weinsteins kündigte an, andere Möglichkeiten ausloten zu wollen.

 Harvey Weinstein, ehemaliger Filmproduzent aus den USA, hört im Juli 2021 einer Anhörung vor Gericht in Los Angeles zu.

Harvey Weinstein, ehemaliger Filmproduzent aus den USA, hört im Juli 2021 einer Anhörung vor Gericht in Los Angeles zu.

Foto: dpa/Etienne Laurent

Ein Berufungsgericht in New York hat einen Einspruch von Ex-Hollywood-Mogul Harvey Weinstein (70) gegen seine Verurteilung abgelehnt. Das Urteil, mit dem er im März 2020 wegen Sexualverbrechen zu 23 Jahren Haft verpflichtet wurde, bleibe bestehen, teilte das Gericht am Donnerstag mit.

„Wir sind zufrieden mit der heutigen Entscheidung, die eine monumentale Verurteilung aufrechterhält, die die Art und Weise, mit der Staatsanwaltschaften und Gerichte die komplexe Verfolgung von Sexualverbrechern angehen, verändert hat“, teilte Staatsanwalt Alvin Bragg mit. Er sei „enttäuscht, aber nicht überrascht“, sagte ein Sprecher von Weinstein – und kündigte an, weitere Berufungsmöglichkeiten auszuloten.

Mehr als 80 Frauen hatten dem einst reichen und mächtigen Weinstein, der mit seiner Firma Erfolgsfilme wie „Der englische Patient“, „Pulp Fiction“, „Good Will Hunting“ oder „Gangs of New York“ produzierte und für „Shakespeare in Love“ selbst einen Oscar gewann, sexuellen Missbrauch vorgeworfen. Die Vorwürfe, veröffentlicht erstmals im Herbst 2017 von der „New York Times“ und dem Magazin „New Yorker“, lösten die MeToo-Bewegung aus. Derzeit sitzt Weinstein in einem Gefängnis in New York ein und wartet auf einen weiteren Prozess.

(jma/dpa)
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