Nicht zu Vorwürfen geäußert Gil Ofarim lässt vom Gericht gesetzte Frist verstreichen

Leipzig · Obwohl eine vom Landgericht Leipzig gesetzte Frist am Montag verstrichen ist, hat sich Musiker Gil Ofarim nicht zu den Vorwürfen des Hotels geäußert. Die Staatsanwaltschaft hatte Ofarim wegen Verleumdung angeklagt.

 Der Sänger Gil Ofarim gibt ein Interview. (Archivfoto)

Der Sänger Gil Ofarim gibt ein Interview. (Archivfoto)

Foto: dpa/Tobias Hase

Der Musiker Gil Ofarim hat sich laut Angaben des Landgerichts Leipzigs bislang nicht zu den Vorwürfen gegen ihn nach dem Besuch eines Leipziger Hotels geäußert. Das Gericht hatte ihm eine Frist bis Montag eingeräumt, in der es zunächst nicht über die Zulassung der Anklage entschied, wie eine Sprecherin am Dienstag sagte. „Er kann sich weiterhin zu den Vorwürfen einlassen. Ab jetzt könnte das Gericht aber jederzeit bekannt geben, ob es die Anklage zulässt.“ Es könne noch dauern, bis das Gericht eine Entscheidung fälle. Das hänge auch von der Arbeitsbelastung des Gerichts und anderen laufenden Verfahren ab. Konkrete Fristen gebe es nicht.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat Ofarim wegen Verleumdung und falscher Verdächtigung angeklagt. Der Musiker hatte im vorigen Oktober in einem viralen Video Antisemitismus-Vorwürfe gegen ein Leipziger Hotel erhoben. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft hat sich der Vorfall aber nicht so wie geschildert zugetragen. Ofarim hält laut seinem Anwalt an seiner Darstellung fest. „Davon können Sie ausgehen“, sagte der Anwalt Markus Hennig dem NDR-Medienmagazin „Zapp“ in einem vergangene Woche veröffentlichten Beitrag auf die Frage, ob Ofarim bei seiner Version des Vorfalls bleibe.

Für das weitere Verfahren gibt es mehrere Möglichkeiten: Die zuständige Kammer des Landgerichts kann die Anklage komplett zulassen, sie kann sie mit Änderungen zulassen oder sie kann sie nicht zulassen. Eine weitere Option ist, dass die Anklage zugelassen, das Verfahren aber vor dem Amtsgericht eröffnet wird. Dort würde der Fall vom Strafmaß her eigentlich hingehören. Die Staatsanwaltschaft hatte sich jedoch wegen der besonderen Bedeutung und öffentlichen Wirkung des Falls dafür entschieden, Anklage zum Landgericht zu erheben.

(chal/dpa)
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