Auseinandersetzung in Kenia Ernst August soll 200.000 Euro Strafe zahlen

Hildesheim (RPO). Ernst August Prinz von Hannover soll nach dem Willen der Staatsanwaltschaft für zwei Ohrfeigen gegen den Hotelier Josef Brunlehner 200.000 Euro Strafe zahlen. Staatsanwalt Nico Elster beantragte am Donnerstag vor dem Landgericht Hildesheim, den Adeligen für die zehn Jahre zurückliegende Attacke wegen einfacher Körperverletzung zu verurteilen.

Prinz Ernst August kämpft um seine Ehre
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Eine Aufklärung des Kerns des damaligen Geschehens sei heute nicht mehr möglich, sagte er. Der Prinz war 2004 wegen der Auseinandersetzung in Kenia vom Landgericht Hannover noch wegen gefährlicher Körperverletzung zu 445.000 Euro Strafe verurteilt worden. Er hatte über ein Wiederaufnahmeverfahren eine Wiederholung des Prozesses vor dem Landgericht Hildesheim durchgesetzt. Ernst August hatte stets beteuert, Brunlehner nur zwei Ohrfeigen versetzt zu haben.

Staatsanwalt Elster zweifelte in seinem Plädoyer die Aussagen fast aller Zeugen an, die in Hildesheim an insgesamt 25 Verhandlungstagen zu Wort kamen. "Auch Prinzessin Caroline von Hannover wird mit unseren verbleibenden Zweifeln leben müssen", sagte er. Die Auffassung, "nur Prinzessinnen lügen nicht - das ist putziges Gesellschaftsbild", fügte er hinzu. Caroline hatte vor Gericht die Angaben ihres Mannes bestätigt.

Die von der Verteidigung aufgebotenen Entlastungszeugen hätten über Details eines zehn Jahre zurückliegenden Ereignisses verblüffend inhaltsgleich ausgesagt. Ein drei Jahre zurückliegendes Ereignis hätten sie dagegen nicht einmal in groben Zügen einheitlich geschildert. "Ich will nicht unterstellen, dass da Einfluss genommen worden ist", sagte Elster mit Blick auf die Verteidigung.

Der Staatsanwalt folgte aber auch dem Hotelier Brunlehner nicht, der von Ernst August schwer zusammengeschlagen worden sein will. "Der beste Entlastungszeuge für Prinz Ernst August ist der Nebenkläger Brunlehner", sagte er stattdessen. Dieser habe seine Verletzungen vor Gericht bewusst ausgeschmückt und diese auch nach der Auseinandersetzung im Jahr 2000 für einen Fernsehbericht übertrieben.

Gericht schließt Beweisaufnahme ab

Diese passe in eine Reihe von Kuriositäten aus dem Munde Brunlehners, der in Kenia auch mit einer angeblich königlichen Abstammung und einem stark übertriebenen Unfall Schlagzeilen gemacht habe. "Der Nebenkläger ist eine Person mit einer reichen Fantasie, wenn es gut für sein Geschäft ist", fasste der Staatsanwalt zusammen. Deswegen sei letztlich auch ein Komplott nicht auszuschließen. Es sei zeitlich für Brunlehner möglich gewesen, "die durch Fotos dokumentierten Verletzungen sich selbst zuzufügen".

Alles, was über die vom Prinzen zugegebenen Ohrfeigen hinausgehe, sei "zwar möglich, aber nicht zu beweisen", betonte Elster. Bei den Ohrfeigen habe es sich nicht um symbolische Streiche gehandelt. "Wer so in Rage ist, schlägt ordentlich zu", sagte er. Der Staatsanwalt attestierte dem Prinzen zudem "einen Mangel an Unrechtsbewusstsein". Dieser habe nie Reue für die Ohrfeigen gezeigt. Es stelle sich die Frage, ob der Adelige generell Schläge zur Lösung von Konflikten empfehle. Für die vorsätzliche Körperverletzung sei eine Strafe von 40 Tagessätzen angemessen. Dabei sei ein Einkommen von mindestens 5.000 Euro pro Tag zugrunde zu legen.

Das Gericht schloss vor dem Plädoyer der Anklage die Beweisaufnahme ab. Die Strafkammer wies einen Befangenheitsantrag der Verteidigung gegen den medizinischen Sachverständigen, Anträge auf weitere Zeugen und einen Antrag auf Reise des Gerichts zum Ort des strittigen Geschehens in Kenia zurück.

(apd/spo)
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