Bushido-Prozess geht weiter Bruder von Berliner Clanchef aus U-Haft entlassen

Berlin · Ein Bruder ds Berliner Clanchefs Arafat A.-Ch. und Mitangeklagter im Prozess wegen Straftaten zum Nachteil des Rappers Bushido ist wieder auf freiem Fuß. Der Prozess soll am kommenden Mittwoch fortgesetzt werden.

 Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, sitzt zu Beginn eines Prozesses gegen den Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie in einem Gerichtssaal des Landgerichts (Archivfoto).

Anis Mohamed Youssef Ferchichi, bekannt als Rapper Bushido, sitzt zu Beginn eines Prozesses gegen den Chef einer bekannten arabischstämmigen Großfamilie in einem Gerichtssaal des Landgerichts (Archivfoto).

Foto: dpa/Paul Zinken

Der 39-Jährige sei per Gerichtsbeschluss von der weiteren Untersuchungshaft gegen Auflagen verschont worden, sagte eine Gerichtssprecherin am Mittwoch. Zuvor hatte die „B.Z.“ berichtet. Am Montag habe der Mann das Gefängnis verlassen können.

Eine U-Haft, die länger als ein halbes Jahr dauert, gilt als unverhältnismäßig. Wenn mildere Maßnahmen zur Sicherung des Strafverfahrens greifen, sei die Haftverschonung gesetzlich vorgesehen, hieß es. Der Haftbefehl wegen mutmaßlicher Beteiligung an Straftaten gegen Bushido sei aber nicht aufgehoben, so die Sprecherin.

Der 39-Jährige muss sich nun laut Gericht zweimal wöchentlich bei der Polizei melden und darf Deutschland nicht verlassen. Er habe seinen Reisepass abgeben sowie 50.000 Euro hinterlegen müssen.

In dem Landgerichts-Prozess gegen den Clanchef Arafat A.-Ch. und drei seiner Brüder sollte ursprünglich am Mittwoch die Befragung von Bushido als Zeuge fortgesetzt werden, der auch Nebenkläger ist. Der Termin wurde wegen Erkrankung eines Gerichtsmitglieds abgesagt. Nun soll es am 13. Januar weitergehen. Der 39-Jährige war bislang der einzige, der in U-Haft saß.

Dem Hauptangeklagten Arafat A.-Ch. werden versuchte schwere räuberische Erpressung, Freiheitsberaubung, Nötigung, gefährliche Körperverletzung und Beleidigung vorgeworfen. Der damalige Partner von Bushido habe nicht akzeptieren wollen, dass der Musiker 2017 die Geschäftsbeziehungen zu dem Clanchef auflöste.

Laut Gericht gibt es einen zweiten Haftbefehl gegen den 39-Jährigen, der jetzt ebenfalls außer Vollzug gesetzt wurde. Dänische Behörden hatten demnach einen Auslieferungs-Haftbefehl wegen eines dortigen Ermittlungsverfahrens erlassen. Auch in diesem Fall sei der Verdächtige gegen Auflagen von der weiteren U-Haft verschont worden.

(ahar/dpa)
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