An Minderjähriger vergangen Bill Cosby in zivilem Missbrauchsverfahren schuldig gesprochen

Santa Monica · Vor acht Jahren reichte Judy H. ihre Klage gegen Bill Cosby wegen sexuellen Missbrauchs ein. Nach vielen Hürden kam es jüngst zu einem Zivilverfahren, in dem die Jury nun ihr Urteil gesprochen hat.

 Bill Cosby bei einer Anhörung über sein Strafmaß nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs 2018.

Bill Cosby bei einer Anhörung über sein Strafmaß nach einer Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs 2018.

Foto: dpa/Matt Rourke

Ex-Comedian Bill Cosby ist im Zivilverfahren wegen sexuellen Missbrauchs von der Jury schuldig gesprochen worden. Die Geschworenen im kalifornischen Santa Monica sähen es als erwiesen an, dass Cosby sich 1975 in der Playboy Mansion an einem 16-jährigen Mädchen vergangen habe, hieß es im Urteil vom Dienstag. Der heute 64 Jahre alten Klägerin Judy H. sprach das Gericht 500.000 Dollar (rund 475.000 Euro) zu.

Die Entscheidung der Jury ist eine herbe Niederlage für den 84 Jahre alten Ex-Komiker, der als Star der „Cosby Show“ einst als Vaterfigur Amerikas galt. Vor fast einem Jahr ordnete das Oberste Gericht von Pennsylvania Cosbys Freilassung an, nachdem er in dem US-Staat rund drei Jahre wegen sexueller Nötigung in Haft gesessen hatte. Viele andere Klagen haben seine Versicherer gegen seinen Willen bereits außergerichtlich beigelegt. Das Zivilverfahren in Kalifornien war eines der letzten juristischen Klagen gegen Cosby.

Auch sein Anwaltsteam räumte ein, dass ihr Mandant H. und deren Highschool-Freundin Donna S. im April 1975 am Rande eines Filmdrehs in Südkalifornien kennenlernte. Schon ein paar Tage später habe er die Teenagerinnen zu Hugh Hefners Playboy Mansion mitgenommen. S., die Kronzeugin im Fall, schoss damals Fotos, die H. und Cosby in dem Anwesen zeigten. Die Bilder galten als ein wichtiges Beweismittel im Verfahren.

H. sagte aus, dass Cosby in einem Schlafzimmer neben einem Spielraum, in dem das Trio sich zuvor aufgehalten habe, übergriffig geworden sei. Er habe sie zunächst aufgefordert, sich neben ihn auf ein Bett zu setzen. Dann habe er sie begrapscht, sich vor ihr entblößt und sie gezwungen, ihn sexuell zu berühren.

Judy H. hatte bereits 2014 gegen Cosby geklagt. Dass sie erst spät an die Öffentlichkeit ging, begründete sie unter anderem damit, dass die Welle von Klagen anderer Frauen gegen den Ex-Star ihr als Jugendliche erlittenes Trauma wieder habe aufbrechen lassen. Ein weiterer Grund sei der 15. Geburtstag ihres Sohnes gewesen – ursprünglich hatte H. erklärt, dass sie in diesem Alter von Cosby missbraucht worden sei.

Ihr Anwalt Nathan Goldberg sagte der Jury aus neun Frauen und drei Männern in seinem Schlussplädoyer, dass seine Mandantin es verdient habe, dass „Herr Cosby für das, was er tat, zur Rechenschaft gezogen wird“. Cosby erschien nicht zum Verfahren und sagte auch nicht aus. Doch wurden den Geschworenen kurze Videoclips mit Stellungnahmen des Ex-Komikers aus dem Jahr 2015 vorgespielt, in denen er jeglichen sexuellen Kontakt mit H. abstritt. Die Vorwürfe weist er weiterhin über seine Anwältin und seinen Manager zurück.

Im Verfahren selbst legte seine Verteidigerin Jennifer Bonjean den Fokus auf Unstimmigkeiten in den Schilderungen von Judy H. und Donna S. Die Jury kam jedoch zum Schluss, dass Cosby gewusst haben müsse, dass H. unter 18 Jahre alt gewesen sei. Sein Verhalten sei von unnatürlichem und abnormalem sexuellen Interesse an einer Minderjährigen getrieben gewesen, hieß es.

(jma/dpa)
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