Steuerverfahren gegen früheres Topmodel Auermann-Prozess wird fortgesetzt

Berlin (RPO). Das Steuerverfahren gegen das Ex-Model Nadja Auermann wird am Montag in Berlin mit weiteren Zeugenvernehmungen fortgesetzt. Im Prozess vor dem Amtsgericht Tiergarten geht es um die Frage, ob Auermann zwischen 1999 und 2002 einen Wohnsitz in Deutschland hatte und somit steuerpflichtig war.

Die Staatsanwaltschaft sieht ihren Verdacht in dem Kauf einer Villa in Berlin begründet. Sie geht von einem Steuerschaden in Höhe von rund 272.000 Euro aus. Mitangeklagt ist Auermanns Ex-Mann, der Schauspieler Wolfram Grandezka.

Zu Prozessauftakt hatte die 40-Jährige ihre Unschuld beteuert. Nach ihren Angaben war das Haus in erster Linie eine "Investition". Sie habe nie einziehen wollen. Auermann gab an, im betreffenden Zeitraum im Ausland gelebt zu haben.

Das Urteil wird voraussichtlich am 4. Juli verkündet.

(DAPD/jre)
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