Wegen Steuerhinterziehung Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis

München · Im Prozess hatten sich die Anwälte des bekannten Münchener Gastronomen um Schadensbegrenzung bemüht. Eine Mitarbeiterin verlas sogar eine „Petition“. Der Koch wurde schließlich aber zu einer Haftstrafe verurteilt.

Der Münchener Koch und Gastronom Alfons Schuhbeck muss den Gang ins Gefängnis antreten (Agenturfoto).

Der Münchener Koch und Gastronom Alfons Schuhbeck muss den Gang ins Gefängnis antreten (Agenturfoto).

Foto: dpa/Matthias Balk

Der Münchner Starkoch Alfons Schuhbeck muss ins Gefängnis. Die Wirtschaftsstrafkammer des Münchner Landgerichts verurteilte den 73-Jährigen wegen Steuerhinterziehung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und zwei Monaten, eine Bewährungsstrafe ist damit nicht möglich. Die Kammer sieht es als erwiesen an, dass der Koch und Promi-Liebling zwischen 2009 und 2016 Millionenbeträge in bar aus den Kassen seiner beiden Münchner Lokale genommen und mit Hilfe von Computermanipulationen der Kassen die dazugehörigen Rechnungen aus den Systemen gelöscht hat.

Schuhbeck hat laut der Vorsitzenden Richterin Andrea Wagner knapp 2,3 Millionen Euro hinterzogen. Ab einer Höhe von einer Million ist laut einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes eine Bewährungsstrafe kaum mehr möglich. Der mitangeklagte frühere Angestellte von Schuhbeck, Jürgen W., wurde zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. W. hatte für Schuhbeck ein Computertool entwickelt, damit dieser das Kassensystem überlisten konnte.

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In der Urteilsbegründung sagte Richterin Wagner, Schuhbeck habe den Betrug über lange Zeit sehr professionell „verschleiert“. Ihn zeichne eine „durchaus hohe kriminelle Energie“ aus. Auch habe er sich zu Beginn „nicht so recht zu einem Geständnis aufraffen können“. Zudem werde wohl der Staat und damit der Bürger „auf dem Schaden sitzenbleiben“. Schuhbecks vergleichsweise hohes Alter sei in die Strafzumessung eingeflossen.

Der Beginn des Verhandlungstags war nochmals von Zahlen geprägt: Über zwei Stunden hinweg wurde haarklein diskutiert, inwieweit Schätzungen des Steuerbetrugs in einem der Restaurants zu hoch oder angemessen seien. Schuhbecks Verteidiger Sascha König versuchte, einzelne Summen runterzubringen – um die Schuld abzusenken.

Nach 75 Minuten Beratungen war es Schuhbeck selbst, der dem Geschacher ein Ende bereitete. Konzentriert trug er vor, er übernehme „die Verantwortung“ und wolle nicht, dass seine Verteidiger weiter über einzelne Beträge ringen. Sie sollten „etwaigen Bedenken nicht mehr nachgehen“. Dies alles soll nun ein schnelles Ende nehmen, auch wenn Schuhbeck da schon weiß, dass es für ihn der Gang ins Gefängnis bedeuten kann.

Rührung blitzte über sein Gesicht, als einer Schuhbeck-Mitarbeiterin von der Richterin gestattet wurde, eine „Petition“ seines Personals vorzulesen. „Mit Engelsgeduld“ habe sich der Chef um seine Leute gekümmert, heißt es darin. Das Gericht möge „Milde walten lassen“. Denn: „Nur ungern würden wir unseren Alfons verlieren.“

Im Stakkato ratterte dann die Staatsanwältin ihr Plädoyer runter. Sie verlangte eine Haftstrafe von vier Jahren und zwei Monaten, natürlich ohne Bewährung. Schuhbeck sei mit seinen Griffen in die Kassen über mehrere Jahre „sehr planmäßig vorgegangen“. Seine zwei Teilgeständnisse seien „eher taktisch motiviert gewesen“.

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Foto: dpa/Sven Hoppe

Verteidiger Sascha König versuchte mit ganzer Kraft, Verständnis für Alfons Schuhbeck hervorzurufen. „Schuhbeck hat gerade eben einen Schlussstrich gezogen“, sagte er, trotz Kenntnis einer möglichen Gefängnisstrafe. Das müsse man ihm hoch anrechnen. Seine Motivation sei nicht Geldgier gewesen, mit den entnommenen Summen habe er vielmehr immer wieder versucht, seine Unternehmen zu halten. Auch als er insolvent war, habe er 16 Stunden täglich weitergearbeitet: „Er hat sich nicht versteckt.“

Dass ab einer Million Euro Steuerbetrug zwangsläufig der Gang ins Gefängnis ansteht, bestritt der Verteidiger. Das Gericht sollte vielmehr auch den individuellen Fall würdigen. Auch beispielsweise, dass sich Schuhbeck von sich aus nach 2016 wieder „steuerehrlich“ gemacht und damit keine Straftaten mehr begangen habe. Verteidiger König plädierte für eine zweijährige Freiheitsstrafe, die auf Bewährung ausgesetzt werden soll.

Das letzte Wort von Alfons Schuhbeck fiel knapp aus, er bemühte sich um Fassung. „Ich weiß, dass es falsch war, was ich getan habe“, sagte er. „Ich übernehme die Verantwortung und bitte das Gericht, dies zu berücksichtigen.“ Wortlos verließen er und seine Verteidiger nach dem Urteil den Saal. Eine Woche lang kann Revision eingelegt werden.

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