Möglicher Verstoß gegen Bewährung Ärger vor Gericht für US-Rapper Chris Brown

Los Angeles · US-Rapper Chris Brown muss sich nach einem Auffahrunfall im Mai nicht wegen Fahrerflucht verantworten. Ärger droht ihm trotzdem.

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Das entschied ein Gericht in Los Angeles am Donnerstag (Ortszeit) nach einer außergerichtlichen Einigung zwischen Brown und seiner Unfallgegnerin. Dennoch droht dem 24-jährigen Musiker weiter juristisches Ungemach: Am Freitag wollte ein Gericht entscheiden, ob Brown gegen seine Bewährungsauflagen verstieß. Der Sänger könnte zu bis zu vier Jahren Gefängnis verurteilt werden.

Brown war im Mai mit seinem Geländewagen nahe Toluca Lake nördlich von Los Angeles auf einen Mercedes aufgefahren. Nach eigenen Angaben tauschte er die nötigen Daten mit seiner Unfallgegnerin aus; den Vorwurf der Fahrerflucht wies Brown zurück.

Die nun gefundene außergerichtliche Einigung mit der Frau beinhaltete laut Browns Anwalt Mark Geragos keine finanzielle Entschädigung, die Unfallgegnerin habe lediglich 800 Dollar (600 Euro) von ihrer Versicherung bekommen. Die Staatsanwaltschaft kritisierte jedoch die Entscheidung des Gerichts, weil Brown nach dem Unfall aggressiv geworden sei.

Bei der Anhörung am Freitag sollte es um eine mögliche Verletzung der Bewährungsauflagen für Brown gehen. Sollte das Gericht entscheiden, dass Brown gegen seine Auflagen verstieß und die Anwälte keinen anderweitigen Deal finden, könnte der Rapper für bis zu vier Jahre hinter Gitter gehen. Nach dem Autounfall war die Bewährung bereits aufgehoben worden.

Brown hatte kurz vor der Grammy-Verleihung im Februar 2009 im Streit so schwer auf seine damalige Freundin Rihanna eingeprügelt, dass sie ihren Auftritt bei der Gala absagen musste. Ein halbes Jahr nach der Tat wurde er zu einer fünfjährigen Bewährungsstrafe und 180 Tagen gemeinnütziger Arbeit verurteilt.

(AFP)
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