Haftbefehl gegen Leipziger Berufswunsch Geheimagent
Karlsruhe · Die Bewerbung bei drei ausländischen Geheimdiensten als Spion hat für einen Mann aus Leipzig Folgen. Die Bundesanwaltschaft hat gegen den 27-Jährigen Haftbefehl erwirkt.
Der 27-Jährige habe in entsprechenden Bewerbungsschreiben "eindringlich" darum gebeten, "als Agent tätig werden zu dürfen", teilte die Bundesanwaltschaft am Freitag in Karlsruhe mit. Der Behörde zufolge erklärte sich der Möchtegern-Spion in seinen Schreiben bereit, sämtliche von ihm verlangten Tätigkeiten auszuführen und auch Informationen "operativ" zu beschaffen.
Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs entließ ihn unter Auflagen auf freien Fuß.