Gericht: Kündigung wird aufgehoben Lehrerin bleibt trotz Swinger-Club-Job im Dienst

Hamm (dpa/lnw). Eine Grundschullehrerin darf trotz ihrer Nebentätigkeit in einem Swinger-Club im Schuldienst bleiben. Das hat das Landesarbeitsgericht in Hamm in einem am Freitag verkündeten Urteil entschieden.

Die vom Land Nordrhein-Westfalen ausgesprochene Kündigung wird dem Urteil zufolge aufgehoben (Az: 5 Sa 491/2000). Das Arbeitsgericht Herford hatte in erster Instanz die Kündigung von 1997 für rechtens erklärt. Das Landesarbeitsgericht sah dagegen eine Abmahnung für ausreichend an.

(RPO Archiv)
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