Richter stellten besonders schwere Schuld fest Lebenslange Haftstrafe für Mord an 82-jähriger Bergmanns-Witwe

Essen (rpo). Im Prozess um die grausame Ermordung einer 82- jährigen Bergmanns-Witwe aus Gelsenkirchen hat das Essener Schwurgericht den Enkel (25) ihrer besten Freundin am Mittwoch zu lebenslanger Haft verurteilt. Außerdem stellten die Richter die besondere Schwere der Schuld fest. Eine Entlassung nach 15 Jahren ist damit ausgeschlossen.

"Der Angeklagte hat von Anfang an daran gedacht, die Frau zu töten", sagte Rudolf Esders, Vorsitzender Richter des Essener Schwurgerichts, in der Urteilsverkündung. Der arbeitslose Hilfsarbeiter hatte die 82-Jährige am Mittag des 15. Dezember 2000 in ihrer Gelsenkirchener Wohnung aufgesucht und um Geld gebeten. Als die beste Freundin seiner Oma ihn wider Erwarten schroff zurückwies, schlug und trat er sofort auf die wehrlose Seniorin ein. Dann würgte der 25-Jährige sie bis zur Bewusstlosigkeit. "Er war sich sicher, dass die Frau tot war", sagte Richter Esders.

Anschließend zog sich der Mann Einweghandschuhe an und durchsuchte die Wohnung nach Bargeld. Er fand jedoch nur 30 Mark, obwohl die Rentnerin in einem Schuhschrank über 20 000 Mark versteckt hielt. Als die Frau zum Entsetzen des Angeklagten plötzlich aus ihrer Ohnmacht erwachte und um Hilfe schrie, schnitt der Gelsenkirchener ihr Hals und Handgelenke auf. "Dabei war sein Opfer noch bei vollem Bewusstsein", hieß es in der Urteilsbegründung. Nach der Bluttat setzte sich der Ex-Lagerarbeiter in einen Sessel und sah zu, wie die schwer verletzte Frau vor seinen Augen verblutete.

Fünf Tage nach dem Mord wurde der Hilfsarbeiter festgenommen. Die Polizei hatte in der Wohnung der Getöteten einen Schuhabdruck gefunden, der mit dem 25-Jährigen in Verbindung gebracht werden konnte. Kurz darauf hatte er ein Geständnis abgelegt.

(RPO Archiv)
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