Drei Männer müssen hinter Gitter Lebenslange Haft für Mord an Behindertem

Halle (dpa). Wegen des brutalen Mordes an einem hilflosen Behinderten sind am Mittwoch drei junge Männer vom Landgericht Halle zu jeweils lebenslanger Haft verurteilt worden. Die 1. Große Strafkammer sah es als erwiesen an, dass die Männer ihr 37-jähriges Opfer aus niederen Beweggründen im Oktober 1999 gemeinschaftlich umgebracht hatte.

Drei Mal lebenslang für "grausamen" Mord an einem Behinderten Sie töteten den Mann aus Löbejün in Sachsen-Anhalt auf "erbärmliche, niederträchtige und grausame Weise", sagte der Vorsitzende Richter Klaus Braun in seiner bewegenden rund einstündigen Urteilsbegründung.

Anlass für die Tat war eine Anzeige des Opfers bei der Polizei. Bereits im August war der Behinderte von zwei der Angeklagten zusammengeschlagen worden. "Danach hatten sie beschlossen, dem Opfer auf ihre Weise eine Lektion zu erteilen, weil der Mann sich gewagt hatte, sich ihnen zu widersetzen", sagte der Richter.

Die Brutalität und Gefühlslosigkeit ihrer Handlungsweise habe während der 24 Verhandlungstage für Entsetzen gesorgt. 45 Zeugen und vier Sachverständige waren befragt worden. Die Angeklagten hätten einen Menschen, der am Rande der Gesellschaft lebte, sinnlos getötet.

Das Trio habe den als Folge einer früheren Hirnhautentzündung behinderten Mann über Stunden gequält, geschlagen und getreten. So hätten sie ihn während des Martyriums im Moder und der Dunkelheit eines 1,5 Meter tiefen Gullys gefangen gehalten, ihn später im Kofferraum eines Autos gepfercht, in einem Steinbruch mehrfach im eiskalten Wasser untergetaucht und brutal zusammengeschlagen. Um den Mord zu verdecken hätten sie ihr Opfer später in die Nähe seines Wohnortes gefahren und blutüberströmt am Straßenrand liegen lassen. Am 8. Oktober um 6.30 Uhr starb er dort.

"Den bringen wir um, der ist nicht lebensfähig", habe ein als Hauptdrahtzieher der Tat geltende 27-Jähriger während der mehrstündigen Misshandlungen geäußert. Der ebenso wie die beiden anderen Angeklagten eher schmächtige junge Mann mit dem Kurzhaarschnitt zeigte bei der Urteilsverkündung keine Gefühlsregung. Im Prozess hatte er keine Reue gezeigt. Ein 24-jähriger Komplize brach dagegen beim Urteilsspruch in Tränen aus. Der Dritte, ein 21-Jähriger, hörte dem Richter mit starrem Blick und gesenktem Kopf zu.

Das Gericht war mit seinem Urteil weit über die Strafanträge der Verteidigung hinausgegangen. So hatten die Rechtsanwälte für die drei Arbeitslosen lediglich auf gefährliche Körperverletzung mit Todesfolge plädiert und Haftstrafen von nur vier und fünf Jahren gefordert, die damit am unteren Rand des möglichen Strafmaßes lagen. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen wegen Totschlags von elf und zwölf Jahren gefordert. Während des Prozesses war die ursprüngliche Anklage von Totschlag auf Mord erweitert worden. Die Verteidiger kündigten Revision gegen das Urteil an.

(RPO Archiv)
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