Besondere Schwere der Schuld Lebenslänglich für mordenden Krankenpfleger

Bremen (rpo). Wegen fünffachen Mordes und versuchten Mordes ist ein 32-jähriger Krankenpfleger vom Bremer Landgericht zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Das Gericht erkannte zudem auf eine besondere Schwere der Schuld. Der Mann hatte seine fünf Opfer erstickt.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der geständige Olaf Däter die Frauen im Alter zwischen 83 und 89 Jahren im Juni aus Habgier überfallen und in ihren Wohnungen erstickt hat. Der mit bis zu 70 000 Mark (35 790 Euro) verschuldete Däter gab als Motiv Geldnot an.

Der Vorsitzende Richter Harald Schmacke schilderte in seiner Urteilsbegründung detailliert die einzelnen Morde und zitierte in allen Einzelheiten die Obduktionsergebnisse. Danach war Däter teilweise mit massiver Gewalt gegen seine Opfer vorgegangen. Schmacke sprach von einer "Verbrechensserie, die in Deutschland einen hohen Seltenheitswert" habe.

Es bleibe die Frage, wie es dazu kommen konnte, sagte Schmacke. Gutachter hätten dem Angeklagten bescheinigt, geistig und seelisch gesund zu sein. Er sei durchschnittlich intelligent, neige aber zu finanziellem Leichtsinn. Däter hatte im Prozess immer wieder beteuert, er habe seine Opfer nicht töten wollen. Das nahm der Richter ihm aber nicht ab. Er habe den Tod der Frauen "billigend in Kauf" genommen. "Die psychologische Hemmschwelle war bei dem Täter nach der zweiten Tötung gebrochen", sagte der Richter.

Zu Gunsten des Angeklagten wertete das Gericht sein umfangreiches Geständnis. Auch bereue er seine Taten. Dennoch müsse man sich fragen, wie jemand für insgesamt 4900 Mark Beute so viele Menschen umbringen könne.

(RPO Archiv)
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