Prozess um SAT.1-Journalisten Koks im Bundestag? Hausverbot aufgehoben

Berlin (rpo). Das Berliner Verwaltungsgericht hat heute das Hausverbot gegen zwei Journalisten im Bundestag aufgehoben. Bundestagspräsident Wolfgang Thierse hatte diese Strafmaßnahme angeordnet, nachdem sie angeblich falsche Behauptungen über Kokainkonsum der Abgeordneten aufgestellt hatten.

Damit hat Bundestagspräsident Wolfgang Thierse eine weitere Niederlage vor Gericht erlitten. Erst Ende Januar hatte dasselbe Gericht die von Thierse verhängte Millionenstrafe gegen die CDU aufgehoben. (VG 27 A 344.00)

Der Chef des SAT.1-Magazins "Akte 2001", Ulrich Meyer, sowie der Journalist Martin Lettmayer können nun wieder aus dem Bundestag berichten. Das im November des Vorjahres verhängte Verbot war wegen der Klage der beiden Journalisten ohnehin nicht in Kraft getreten.

Lettmayer hatte ohne Drehgenehmigung im Präsidialbereich des Bundestages gefilmt und von Kokainspuren in 22 Reichstagstoiletten berichtet. Der Journalist hatte dazu per Wischtest mit Tüchern Proben auf den Toiletten genommen. Im Endeffekt konnte nicht nachgewiesen werden, wie das Kokain in die Proben aus dem Bundestag kam. Verschiedene Thesen von einer Verteilung über das Putzwasser bis hin zu einer möglichen Verteilung von Kokainresten an Kleidern wurden erörtert.

Der Bericht hatte ein heftiges Medienecho, aber auch Kritik an der Art der Recherche ausgelöst. Thierse hatte von "Toilettenschnüffelei" gesprochen. Das Gericht schätzte ein, dass die heimlichen, vorsätzlichen Filmaufnahmen ein Verstoß gegen die Hausordnung des Bundestages waren. Doch Thierse sei nicht ermächtigt gewesen, eine solche Sanktion anzuordnen. Die Hausordnung sei keine Rechtsnorm.

Ulrich Meyer war damals selbst nicht im Reichstag. Als Chef der Sendung habe er die illegale Aktion aber initiiert und befürwortet, hatte Thierse-Anwalt Gernot Lehr moniert. Die Pressefreiheit rechtfertige nicht die illegale Beschaffung von Informationen. Die Schwere des Verstoßes habe das sofortige Verbot ohne Anhörung gerechtfertigt. Die Abgeordneten dürften nicht massiv verunsichert und in ihrer Arbeit behindert werden.

Das sah das Gericht anders. Abgeordnete seien durch die heimlichen Filmaufnahmen in den leeren Toiletten nicht behindert worden, sagte Richter Neumann. Zwar könne der Präsident des Bundestages bei Verstößen Hausverbote erteilen. Dies dürfe aber nicht zur Bestrafung, sondern nur zur Abwehr künftig zu erwartender Verstöße geschehen. Dafür habe es aber keine Anhaltspunkte gegeben. Thierse habe zudem keine milderen Maßnahmen gegen die Journalisten erwogen. Auch die Dauer des Verbots sei zu weit hergeholt gewesen.

Der Reporter-Anwalt Johannes Kreile hatte Thierse vorgeworfen, ein Exempel zu statuieren. Die Pressefreiheit schließe auch die Art der Beschaffung von Informationen ein, hatte er argumentiert. "Wenn man Missstände aufdecken will, kann man sich nicht an die Grenzen der Hausordnung halten." Ohne Filmaufnahmen hätte die Öffentlichkeit die Vorfälle nicht geglaubt.

(RPO Archiv)
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