Kölner Verwaltungsgericht bestätigt Anteilseigner von verbotenem „Compact“-Magazin verliert Waffenerlaubnis

Köln · Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Manns, wogegen sich dieser mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht in Köln wehrte. Wie das Gericht seine Entscheidung begründet.

Ein gepanzerter Waffenschrank mit Langwaffen. Ein frühere Anteilseigner des kürzlich verbotenen rechtsextremistischen „Compact“-Magazins darf vorausichtlich keine Waffen mehr haben. (Symbolbild)

Ein gepanzerter Waffenschrank mit Langwaffen. Ein frühere Anteilseigner des kürzlich verbotenen rechtsextremistischen „Compact“-Magazins darf vorausichtlich keine Waffen mehr haben. (Symbolbild)

Foto: dpa/Friso Gentsch

Ein langjähriger Teilhaber des verbotenen rechtsextremistischen Magazins „Compact“ muss nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln voraussichtlich den Entzug seiner Waffenbesitzkarten hinnehmen. Das Gericht wies einen Eil-Antrag des Klägers gegen den Entzug der waffenrechtlichen Erlaubnis ab. Es folgt noch die Entscheidung im Hauptsacheverfahren. Der Mann ist Jäger und hatte die Genehmigung für zwölf Jagdwaffen oder Waffenteile, wie ein Gerichtssprecher sagte.

Der Mann war laut Mitteilung von 2015 bis Ende 2023 mit 5.000 Euro auf der Grundlage eines Vertrages als stiller Gesellschafter an der Compact-Magazin GmbH beteiligt. Der Abschluss eines solchen Gesellschaftsvertrages sei vergleichbar mit dem Aufnahmeantrag eines Vereinsmitglieds, entschied das Gericht.

Die bloße passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung genüge zur Annahme der waffenrechtlichen Unzuverlässigkeit. Einer individuellen verfassungsfeindlichen Betätigung bedürfe es nicht.

Die Compact-Magazin GmbH wird seit Juli 2021 vom Bundesamt für Verfassungsschutz als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft. Die zuständige Kreispolizeibehörde hatte mit sofortiger Wirkung die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Mannes widerrufen.

Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) hatte das Magazin am 16. Juli verboten. Sie begründete den Schritt damit, dass „Compact“ ein „zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene“ sei und sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richte. „Compact“ klagt gegen dieses Verbot. Auch gegen die Kölner Entscheidung ist eine Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Münster möglich.

(dw/dpa/AFP)