Richter lehnte Forderung nach Schadenersatz ab Klage gegen Tabak-Konzern abgewiesen

Trier (dpa). Die Klage eines früheren Mitarbeiters des Tabakkonzerns Reynolds Tobacco in Trier auf Schadenersatz für Gesundheitsschäden ist am Dienstag abgewiesen worden.

Der Vorsitzende Richter konnte keinen Zusammenhang zwischen den Erkrankungen des 39- jährigen Klägers und den Arbeitsbedingungen in dem Tabakwerk erkennen. Der Mann forderte die Herausgabe von Informationen über suchtverstärkende Stoffe, die Reynolds laut Anklage seinen Zigaretten beimischen soll. Außerdem wollte er Schadenersatz und Schmerzensgeld für Erkrankungen an Lunge und Gehirn, die er auf Dämpfe in dem Trierer Werk zurückführt.

(RPO Archiv)
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