Düsseldorf Kirchenmusiker darf nicht spielen

Düsseldorf · Ein vor 16 Jahren gekündigter katholischer Kirchenmusiker darf nicht wieder an seinen alten Arbeitsplatz an der Orgel zurückkehren. Das entschied gestern das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Die Kirchengemeinde hatte das Arbeitsverhältnis 1998 mit der Begründung gekündigt, der noch verheiratete Kläger unterhalte nach der Trennung von seiner Ehefrau eine außereheliche Beziehung.

Die Ehe des Klägers wurde nur wenige Monate später geschieden. Seitdem klagt sich der 57-Jährige durch alle Instanzen. Das Landesarbeitsgericht ließ gestern die Revision zu.

(csh)
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