Kind stürzt aus Sylter Autozug

Bei der Fahrt von der Nordseeinsel Sylt zum Festland ist ein Zweijähriger vom Autoreisezug gefallen. Er hatte im Wohnwagen der Familie gespielt, als sich die Tür öffnete. Der Vater sprang hinterher. Beide wurden verletzt.

Flensburg Es geschah schockierend schnell. Gerade hatte der kleine Junge während der Fahrt mit dem Autoreisezug noch im Wohnwagen der Familie gespielt, da sprang unter noch ungeklärten Umständen die Tür auf. Der Zweijährige wurde vom Fahrtwind des Zugs erfasst, aus dem Wohnwagen gerissen und auf das Gleisbett geschleudert. Dabei erlitt der Junge schwere Verletzungen. Der Vater riss sofort die Notbremse und sprang seinem Kind hinterher. Dabei wurde auch er verletzt.

Das Unglück geschah während der Überfahrt von Westerland auf Sylt nach Niebüll auf dem Festland. Der "Sylt Shuttle" war bereits nahe dem Ziel in Höhe der Ortschaft Lehnshallig. So konnte der sofort alarmierte Rettungshubschrauber auf den Feldern neben dem Zugdamm landen und das schwer verletzte Kind schnell in eine Klinik nach Flensburg bringen. Die Rettungshubschrauber sind nur zehn Kilometer vom Unglücksort entfernt stationiert. Der Vater erlitt mittelschwere Verletzungen und wurde mit einem Rettungswagen in die Niebüller Klinik eingeliefert.

Bei der 40-minütigen Fahrt mit dem "Sylt Shuttle" über den Hindenburgdamm bleiben die Fahrer und Insassen in ihren Autos sitzen. Bei dieser Überfahrt ist es schon häufiger zu Unfällen gekommen: 1993 wurde ein Kleinlastwagen samt Anhänger von einem der Flachwagen des Autozugs geweht. Die Insassen wurden dabei leicht verletzt. 2009 kam es zu einem tödlichen Unfall, als eine Sturmböe einen Lastwagen von dem Autozug hob. Der Fahrer wurde herausgeschleudert und starb noch an der Unfallstelle.

Trotzdem sieht die Bahn keinen Anlass, ihre Sicherheitsbestimmungen für die Fahrten auf dem Hindenburgdamm zu verändern. Die Reisenden fahren ihre Autos selbst auf die Flachwagen des Zuges und bei Ankunft auf der Insel wieder hinunter. "Das ist ein bewährtes System", sagte eine Bahnsprecherin auf Anfrage, "es gibt strenge Sicherheitsbestimmungen – dass diese auch eingehalten werden, ist Sache der Autofahrer." Die Sicherheitsbestimmungen besagen etwa, dass die Autofahrer die Türen, Dachluken und Antennen ihrer Fahrzeuge sichern müssen.

Wer für den jüngsten Unfall die Verantwortung trägt, muss nun erst ermittelt werden. Nach dem tödlichen Unfall 2009 hatte es bereits eine Sicherheitsdebatte gegeben. Damals war ein neues Notfall-Konzept erarbeitet worden.

(RP)
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