Angehörige der Opfer strengten Klage an Kein Prozess gegen Verantwortliche für Zurwehmes Freigang

Koblenz/Hamm (dpa/lnw). Die Verantwortlichen für den Freigang des Gewaltverbrechers Dieter Zurwehme, der dann vier Menschen ermordete, müssen sich vermutlich nicht vor Gericht verantworten. Wie die Generalstaatsanwaltschaft Hamm in Nordrhein-Westfalen am Mittwoch mitteilte, scheiterten drei Brüder von zwei Opfern mit ihrer Beschwerde gegen die Einstellung der Ermittlungen. Die Brüder hatten argumentiert, ihre beiden Geschwister könnten noch leben, wenn Zurwehme hinter Schloss und Riegel geblieben wäre.

Der Gewaltverbrecher war im Dezember 1998 während seiner Strafverbüßung in einer Bielefelder Haftanstalt von einem Freigang nicht mehr in seine Zelle zurückgekehrt. Drei Monate später brachte er in Remagen (Kreis Ahrweiler) zwei ältere Ehepaare um. Neun Monate lang wurde bundesweit mit einer spektakulären Fahndung nach Zurwehme gesucht, bevor er gefasst werden konnte. Im Juni dieses Jahres wurde er zu lebenslanger Haft und Sicherungsverwahrung verurteilt.

Der Remagener Rechtsanwalt Ralf Kurtenacker hatte im März 2000 im Auftrag der drei Brüder Strafanzeige wegen möglicherweise fahrlässiger Tötung gegen sechs Verantwortliche des Strafvollzugs in Nordrhein-Westfalen erstattet. Die Anzeige richtete sich auch gegen den früheren Justizminister des Bundeslandes, Fritz Behrens (SPD), der heute NRW-Innenminister ist. Die Anzeige wurde jedoch mit der Begründung abgewiesen, dass bereits zuvor ähnliche Vorwürfe ohne Ergebnis untersucht worden seien. Die dagegen eingelegte Beschwerde ließ die Generalstaatsanwaltschaft Hamm nun scheitern, weil nach ihrer Ansicht alle Verantwortlichen im Rahmen der Gesetze gehandelt hatten.

Kurtenacker sagte der dpa, diese Entscheidung sei für die drei Brüder "eine ziemlich herbe Enttäuschung gewesen, die sie erst mal wegstecken müssen". Zwar gebe es noch die Möglichkeit, in der Sache ein Klageerzwingungsverfahren vor dem Oberlandesgericht (OLG) Hamm anzustrengen. Dies sei jedoch auf Grund einer Reihe anstehender Zivilverfahren und aus Furch vor hohen Prozesskosten unwahrscheinlich, sagte ihr Anwalt.

(RPO Archiv)
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