Prozess wegen mutmaßlicher Vergewaltigung Freispruch für Karl Dall

Zürich · Große Erleichterung für den 73-Jährigen: Die Richter in Zürich sprachen ihn vom Vorwurf der Vergewaltigung frei. Eine 43-Jährige hatte Dall beschuldigt. Ein Gutachter bescheinigte der Frau "erotomane Wahnsymptomatik".

Für Karl Dall war es sicher einer der schwersten Tage seines Lebens. Mit finsterer Miene und gedämpfter Stimme hat er gestern Morgen im Bezirksgericht von Zürich-Limmat seine Aussage gemacht. "Nichts von wahr", sagt der Entertainer mehrfach, als er im Prozess mit dem Vorwurf konfrontiert wird, er habe die 30 Jahre jüngere Journalistin zum Sex gezwungen. Nach mehr als elf Verhandlungsstunden der erlösende Freispruch. Für die Anschuldigungen gegen Dall seien keineswegs genügend Beweise vorgelegt worden, so der Richter. Das Gericht sprach ihm eine Entschädigung von 10 000 Franken (rund 8300 Euro) zu.

Fast flehentlich hatte sich der sonst für gewagte Sprüche bekannte Star mit einem Schlussplädoyer an das Gericht gewandt: "Seit gut einem Jahr mache ich das Schlimmste durch, was jemandem und seiner Familie passieren kann. Ich hoffe jetzt auf ein gerechtes Urteil." Zwei Jahre auf Bewährung lautete die Forderung der Staatsanwaltschaft. Auf Vergewaltigung stehen in der Schweiz bis zu zehn Jahre Haft.

Wie ein "Idiot" habe er sich in der Nacht zum 6. September 2013 verhalten, weil er die Frau mit auf sein Zimmer genommen hatte, sagt Dall. Eine Reporterin, die er als zudringlich beschrieb, die ihm E-Mails mit schlüpfrigem Charakter geschrieben hat. Woraufhin er nicht weniger schlüpfrig antwortete. Es sei dumm gewesen, sagt er. Aber er habe nicht gewusst, dass die Frau als Stalkerin verschrien gewesen sei. Und dass sie eine heimliche Tonaufnahme machen könnte, auf der Dall sie eine "Granate im Bett" nennt. "Sie wollte das hören, ich habe es nur gesagt, damit sie endlich die Kurve kratzt."

Oft steht Aussage gegen Aussage. Wem der Richter glauben wird, ist nicht von vornherein klar. Die Frau schildert, der Abend des 5. September habe an der Hotel-Bar "angenehm" begonnen. Man habe geplaudert, auch über Intimes. Später habe Dall sie "angefleht", ihn in dieser Nacht nicht allein zu lassen. Sie bricht in Tränen aus, als sie Einzelheiten eines Vergewaltigungsaktes schildert. Dall sei ihr vorgekommen "wie ein Tier, wie eine Bestie". Durch ihre Aussagen werden die Frau und Dall bloßgestellt. So bleibt die Prostata-Operation nicht ausgespart, der sich der Komiker vor einiger Zeit unterziehen musste. Dall will keine Einzelheiten nennen. "Ich sehe schon, was morgen in allen Gazetten stehen wird", sagt er. "Karl Dall impotent."

Ob er sich nicht geschmeichelt gefühlt habe, will der Richter von ihm wissen. Immerhin, eine Frau die 30 Jahre jünger sei und ihm nach seiner Aussage "eindeutige Avancen" gemacht habe. Nein, sagt Dall. Er habe sie als zudringlich empfunden. "Ich kenne das sonst gar nicht. Ich bin ja nicht George Clooney." Dann kommt die Wende des Verfahrens. Der Richter bringt ein Gutachten zur Sprache, wonach die Frau eine "obsessive Zwangsstörung sowie eine erotomane Wahnsymptomatik" habe. Wiederholt habe sie Prominente als Stalkerin verfolgt. Zwei Mal wurde sie deswegen schuldig gesprochen. Ihr bekanntestes Opfer: Udo Jürgens. Der hat zu Protokoll gegeben: Die Frau habe ihn mit Telefon-Terror verfolgt. "Ich habe viele verrückte Fans, aber das war die Hölle auf Erden."

(dpa)
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