Justizministerin vor Gericht

Der Hund von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat einer 54-jährigen Passantin beim Gassigehen in die Hand gebissen. Das Opfer verlangt 6000 Euro Schmerzensgeld, die Ministerin sieht die Sache gelassen.

berlin/münchen Es war eine lieb gemeinte Geste vor der idyllischen Kulisse des Starnberger Sees: Eine 54-jährige Fußgängerin wollte einem Scottish Terrier namens "Franzi" ein Leckerli geben und fasste dem Hund zur Begrüßung an den Schwanz. Da biss "Franzi" zu und verletzte dabei die 54-Jährige leicht. Daraufhin erstattete das Opfer Anzeige und verlangt 6000 Euro Schmerzensgeld von der Hundehalterin, die zwar beim Vorfall nicht selbst dabei war, nun aber im Januar Ärger mit der Justiz haben wird. Pikant: Bei "Franzis" Besitzerin handelt es sich ausgerechnet um Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP).

Die Politikerin stellt sich vor ihren Terrier: "Er ist ein sehr, sehr lieber und harmloser Hund", sagte Leutheusser-Schnarrenberger in der "Süddeutschen Zeitung". Wenn die 60-Jährige in Berlin ist, wird der Terrier in ihrer Heimat am Starnberger See von Bekannten betreut und ausgeführt. Zuhause in Starnberg aber ist der Terrier, den die Ministerin liebevoll "kleines Würstchen" nennt, bei Veranstaltungen der Bayern-FDP ihr Begleiter – und sehr beliebt. "Franzi" ließe sich problemlos und gerne streicheln, heißt es aus Parteikreisen.

Dass der Hund trotzdem zubiss, liegt laut Maren Bichel-Schnock, zweite Vorsitzende im Club für Terrier, daran, dass sich die Fußgängerin dem Hund falsch genähert hat. "Den Schwanz anzufassen, war sicher keine gute Idee", sagt Bichel-Schnock, die selbst gleich fünf Scottish-Terrier zu Hause in Grevenbroich hält. Zuerst müsse der Halter angesprochen werden, ob der Hund sich gerne anfassen lässt. Der Halter kenne seinen Hund schließlich am besten. Ist der Halter einverstanden, sollte man einen Hund bei der Annäherung wie einen Menschen erst ansprechen – sonst erschrecken sich die Tiere. Eine Reaktion kann dann auch ein Biss sein, sagt Bichel-Schnock und verweist auf menschliche Reaktionen: "Was würden Sie denn tun, wenn jemand hinter Ihnen Sie plötzlich in den Po kneift?"

Rechtlich gesehen kommt es bei Hundebissen auf die Umstände an. "Der Ersatz des Schadens hängt davon ab, wer wie viel Schuld trägt", sagt Rechtsanwältin Eva Dzepina von der Anwaltskanzlei Borgelt & Partner in Düsseldorf. Wenn die Erlaubnis des Halters vorgelegen habe, dem Hund ein Leckerli zu geben, dann könne man nicht davon ausgehen, dass er zubeißen wird. "Wenn jemand durch sein eigenes Verhalten zu einer Verletzung beiträgt – wie in diesem Fall am Schwanz zu ziehen – dann geht man von einem Mitverschulden aus", sagt Dzepina. Schließlich entspreche es der Lebenswirklichkeit, wenn einem Tier am Schwanz gezogen wird, dass dieses sich zur Wehr setzt, so die Rechtsanwältin. "Das ist vorhersehbar." Bei den geforderten 6000 Euro Schadensersatz komme es für Dzepina auf die Schwere der Verletzung an. "Bei einer leichten Verletzung ist die Summe eher nicht angemessen."

Die Politikerin selbst sieht den Vorfall gelassen. "Das sind normale Dinge, die passieren. Das geht jetzt seinen Lauf", sagte Leutheusser-Schnarrenberger der "Main-Post". Die Verhandlung ist für den 19. Januar am Landgericht München II angesetzt. Die Justizministerin muss nicht persönlich im Gerichtssaal erscheinen.

(RP)
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