Karlsruhe In Mietwohnung kein Musikunterricht erlaubt

Karlsruhe · Ein Vermieter muss keinen Gitarrenunterricht in seiner Wohnung dulden. Der Bundesgerichtshof (BGH) gab gestern in Karlsruhe einem Mann recht, der die Wohnung räumen lassen wollte, weil der Mieter wöchentlich an drei Tagen einem Dutzend Schülern Unterricht gab.

Der für Mietfragen zuständige VIII. Zivilsenat bekräftigte damit die Rechtsprechung, wonach ein Vermieter eine nach außen sichtbare freiberufliche oder gewerbliche Aktivität ohne entsprechende Vereinbarung grundsätzlich nicht dulden muss. (VIII ZR 213/12)

(kna)
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