Stadt Zürich bittet Prostituierte zur Kasse Hochgeschlossen auf Freierfang

Zürich (rpo). Prostituierte dürfen in Zürich nicht mehr freizügig für sich und ihre Dienste werben. Ansonsten droht eine saftige Geldstrafe. Dagegen wollen die Damen aber klagen: Schließlich hat jeder ein Recht auf Gewerbefreiheit.

Züricher Prostituierte werden für leichtbekleideten Kundenfang seit Anfang August mit einem Bußgeld bestraft. Einer neuen Regelung der Sittenpolizei zufolge muss 200 Franken (rund 137 Euro) Strafe zahlen, wer sich "in der erkennbaren Bereitschaft, der gewerbsmäßigen Unzucht nachzugehen" in der Öffentlichkeit zeigt. "Zur neuen Praxis sahen wir uns angesichts der steigenden Tendenz zur Fenster-Prostitution gezwungen", sagte Bruno Probst, Chef für Milieu- und Sexualdelikte bei der Züricher Stadtpolizei, am Freitag. Er bestätigte damit einen Bericht der "Neuen Zürcher Zeitung".

Nach der bisherigen Regelung war das Zeigen allein erlaubt. Buße drohte erst, wenn die Prostituierten aktiv ihre Freier anlockten. Der Ordnungsruf der Sittenpolizei werde ein gerichtliches Nachspiel haben, berichtete das Blatt weiter. Ein von mehreren Sex- Anbieterinnen beauftragter Rechtsanwalt wolle durchsetzen, dass das Werben im Schaufenster zur Gewerbefreiheit zählt. Ein Juwelier gelte schließlich auch nicht als Straßenhändler, weil er in der Geschäftsauslage sein Angebot zeigt.

(RPO Archiv)
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