Düsseldorf Henryk M. Broder vor Gericht
Düsseldorf · 3Sat-Moderatorin Tina Mendelsohn fordert 10 000 Euro Schmerzensgeld.
Weil er sie, anspielend auf den Sitz ihres Arbeitgebers, als "Luder vom Lerchenberg" bezeichnet und einige weitere Sottisen in ihre Richtung abgesondert hatte, fühlt sich TV-Moderatorin Tina Mendelsohn von Autor Henryk M. Broder geschmäht und klagt auf Schmerzensgeld. Schon vor einem Jahr hatte die Journalistin ihrem Berufskollegen die Wiederholung seiner Worte vom Düsseldorfer Landgericht untersagen lassen.
Jetzt will Mendelsohn nicht nur 10 000 Euro für die Schmähung, sondern klagt auf eine weitere Unterlassung: Der streitbare Autor soll nämlich in seinem Internetblog ihren Mädchennamen bewusst falsch geschrieben haben, Pausmann statt Bausmann. "Infantil" nannte ihr Anwalt diese Reaktion Broders auf den Gerichtsentscheid. Dass Broder B und P verwechselt haben könnte, hält er für ausgeschlossen.
Weil der – wegen Krankheit nicht erschienene – Beklagte dazu nicht befragt werden konnte, hat die Zivilkammer die Verhandlung gestern zunächst unterbrochen.
Dem Kollegenzoff war ein öffentlich geführter Antisemitismus-Streit zwischen Broder und dem Publizisten Jakob Augstein vorangegangen, über den Mendelsohn im 3Sat-Magazin Kulturzeit berichtet und dabei Broder als armen Mann, der sich "als Mühlstein der Vergangenheitsbewältigung zur Verfügung stellt", bezeichnet hat. Broders polemische Replik via Internet war ihr zu weit gegangen, und auch das Gericht hatte die Äußerungen nicht für durch die Meinungsfreiheit gedeckt gehalten. Broder reagierte gelassen ("Ich gönne ihr den Sieg und ihrem Sender diese Moderatorin"), schrieb aber den Namen falsch, was Mendelsohn für eine Verletzung ihres Namensrechts hält und gerichtlich verbieten lassen will.
Jetzt schreiben erst einmal die Juristen. Und das P in Pausmann "bitte dick", diktierte die Richterin fürs Protokoll.