Lebenslang für minderjährige Kleinkind-Mörder Haftstrafen werden überprüft

London (dpa). Sieben Jahre nach den Lebenslang-Urteilen gegen die minderjährigen Mörder eines Kleinkindes hat der britische Innenminister Jack Straw eine Überprüfung der Haftstrafen angeordnet. Straws Ankündigung vom Montag ist Folge eines Urteils des europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Dieser hatte im Dezember 1999 festgestellt, die zur Zeit der Bluttat zehn Jahre alten Jungen hätten in Großbritannien "keinen fairen Prozess" bekommen. 1993 waren die beiden Täter Robert Thomson und Jon Venables von einem Erwachsenengericht zu lebenslangen Haftstrafen verurteilt worden.

Thomson und Venables hatten als Zehnjährige im Februar 1993 den zwei Jahre alten James Bulger in einem Einkaufszentrum in Liverpool entführt. Sie schlugen den Kleinen mit Eisenstangen und warfen ihn auf ein Bahngleis, wo er von mehreren Zügen überfahren wurde. Das Straßburger Gericht befand, die beiden Schüler hätten wegen ihres Alters an dem Verfahren vor einem Erwachsenengericht "nicht wirksam teilnehmen" können.

Straw teilte im Unterhaus mit, das Strafmaß solle vom obersten Richter des Landes (Lord Chief Justice) überprüft werden. Das ursprüngliche Strafmaß von mindestens acht Jahren war vom konservativen Vorgänger Straws, Michael Howard, 1994 auf 15 Jahre angehoben worden.

Als weitere Konsequenz aus dem Urteil der Straßburger Richter kündigte Straw eine Gesetzesvorlage an, womit das Recht britischer Innenminister, bei Jugendstraftätern das Strafmaß zu bestimmen, abgeschafft werden soll. Dies solle künftig allein den Richtern vorbehalten bleiben.

Großbritannien setzt Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs um

In Großbritannien soll der für Recht zuständige Innenminister bei der Festsetzung von Strafen für Minderjährige das Gericht künftig nicht mehr überstimmen können. Die britische Regierung kündigte am Montag eine entsprechende Gesetzesänderung an, die auch die Mindeststrafe der beiden Jugendlichen verkürzen könnte.

(RPO Archiv)
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