Sparkassen-Mitarbeiter muss ins Gefängnis Haft für untreuen Robin-Hood-Bänker

Bielefeld (rpo). Ein ehemaliger Sparkassenchef, der in "Robin Hood"-Manier Geld auf die Konten ärmerer Kunden umgeleitet hat, muss drei Jahre ins Gefängnis. Das Amtsgericht Bielefeld verurteilte den 48-Jährigen am Freitag wegen Untreue und Betruges in 139 Fällen. Mit seinen Taten hatte er auch eigene Fehler verdecken wollen.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass er zwischen 1996 und 1999 Geld von Konten vermögender Bankkunden an ärmere Kunden umleitete. Damit richtete er einen Schaden von 1,9 Millionen Mark an. Er habe verschleiern wollen, dass von ihm selbst zu großzügig an finanzschwache Kunden vergebene Kredite nicht bedient wurden.

Der geständige Angeklagte hatte, als er die mangelnden Zahlungsrückläufe bemerkte, das Geld vermögender Kunden umverteilt. Ein Ehepaar erhielt auf diese Weise rund 600 000 Mark "Unterstützung", die es nun zurückzahlen muss. Bis 1999 waren die Machenschaften des Bankkaufmanns nicht aufgefallen. Erst als er zum Leiter einer Filiale befördert wurde, kam ihm die Bankenrevision auf die Schliche. Für sich selbst hatte der 48-Jährige 22 000 bis 25 000 Mark abgezweigt.

(RPO Archiv)
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