Knappe Entscheidung eines Berufungsgerichts Häftling darf kein Sperma aus dem Gefängnis schicken

San Francisco (rpo). Strafgefangene in Kalifornien haben kein verfassungsmäßiges Recht auf Fortpflanzung. Mit dieser Entscheidung hob ein Berufungsgericht in San Francisco am Donnerstag ein anderslautendes Urteil vom Herbst vergangenen Jahres wieder auf.

Der Häftling William Gerber wollte sein Sperma aus dem Gefängnis an seine Frau schicken, damit sich diese künstlich befruchten lassen kann.

Richter Barry Silverman schrieb in der Urteilsbegründung von einer "radikalen und nie da gewesenen Auslegung der Verfassung", die Gerber geltend gemacht habe.

Das Berufungsgericht hatte die Entscheidung gegen das Anliegen des Häftlings knapp mit sechs zu fünf Richterstimmen getroffen.

(RPO Archiv)
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