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Psychiater empfiehlt Sicherheitsverwahrung Gutachten: Frauenmörder Immler voll schuldfähig

München (AP). Der geständige Frauenmörder Manfred Immler ist nach Angaben eines Psychiaters voll schuldfähig. Der Gutachter Norbert Nedopil riet am Dienstag der Jugendstrafkammer des Landgerichts München I, den Angeklagten nicht nach Jugendstrafrecht zu verurteilen. Wegen eines hohen Rückfallrisikos seien außerdem die Voraussetzungen für eine Sicherungsverwahrung erfüllt.

Der 26-jährige Dachdecker habe seine Verbrechen als Unrecht erkannt und wäre fähig gewesen, sich zurückzuhalten. Diese Einschätzung teilte der Psychologe Joachim Weber, der Immler als menschenverachtenden Einzelgänger schilderte.

Nedopil bescheinigte dem Angeklagten "ein nahezu vollkommenes Fehlen zwischenmenschlicher Empfindungen". Wegen selbstverliebter Ichbezogenheit und Gefühlsarmut sei seine Persönlichkeit schwer gestört. Zudem trenne er Sexualität gänzlich von Gefühlen.

Weber zufolge hat Immler einen dranghaften Sexualtrieb. Die von ihm begangenen Vergewaltigungen sehe er nicht als Unrecht. "Das machen Menschen seit Jahrtausenden, es gehört zur menschlichen Natur", habe er erklärt. Konventionen lehne der Angeklagte strikt ab. Als Vorbilder habe er Gandhi, Mutter Teresa und Hitler genannt.

Immler hatte am Montag gestanden, zwei junge Frauen in den Jahren 1992 und 1999 vergewaltigt und umgebracht zu haben. Eine weitere Frau habe er einen Monat vor seinem zweiten Mord überfallen, um sie ebenfalls zu vergewaltigten und töten. Er sei aber von Passanten gestört worden. Weil er bei seinem ersten Mord erst 18 war, wird vor einer Jugendstrafkammer verhandelt. Das Urteil wird am Donnerstag erwartet.

Gutachter: Angeklagter im Mordprozess "Mandy" zurechnungsfähig

Nürnberg (dpa) Im Prozess um den sexuellen Missbrauch und den Tod der 12-jährigen Mandy hat ein psychiatrischer Gutachter den Angeklagten für vollkommen schuldfähig erklärt. Der 34 Jahre alte Täter habe zwar eine schwere Kindheit gehabt, räumte der Gutachter am Dienstag ein. Hirnschäden, Intelligenz-Störungen oder Bewusstseins- Mängel habe er aber bei dessen Untersuchung nicht feststellen können, sagte der Sachverständige vor dem Nürnberger Schwurgericht. Daher seien die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus oder eine Zwangsverwahrung unnötig. Nach Meinung der Staatsanwaltschaft hatte der Mann die Schülerin Mitte Mai 1999 in Erlangen missbraucht und sie aus Angst vor Entdeckung mit einem Hosengürtel erdrosselt.

(RPO Archiv)
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