Beim Schwimmen vm Motorboot überfahren worden Götz George siegt im Prozess um Badeunfall

München (dpa). Aus dem millionenschweren Rechtsstreit um seinen schlimmen Badeunfall vor Sardinien ist der Schauspieler Götz George (61 / Foto) alias "Tatort"-Kommissar "Schimanski" als Sieger hervorgegangen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das dazu ergangene Urteil des Oberlandesgerichtes (OLG) München bestätigt, wonach "Schimi" Schadenersatz in voller Höhe zusteht. Der BGH habe jetzt die Revision des Unfallverursachers und Bootsbesitzers abgewiesen, teilte die Kanzlei von Georges Anwalt Michael von Sprenger am Dienstag in München mit. Damit sei das OLG-Urteil rechtskräftig.

George war am 30. Juli 1996 im Urlaub beim Schwimmen von einem Motorboot erfasst und am linken Bein schwer verletzt worden. Der Schauspieler hatte den Bootsbesitzer, einen Offenbacher Unternehmer, auf 1,1 Million Mark Schmerzensgeld und Schadenersatz verklagt. Die genaue Höhe der Entschädigung muss nun in einem weiteren Verfahren vom Landgericht München I festgelegt werden.

Das Oberlandesgericht war in seinem Urteil vom 26. August 1999 von einer alleinigen Schuld des Bootsbesitzers ausgegangen. Es korrigierte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts München I, das eine Mitschuld des Schauspielers gesehen und ihm deshalb nur eine Entschädigung in Höhe von 70 Prozent des tatsächlichen Verdienstausfalls zugesprochen hatte. Bei dem Unfall war Georges linker Fuß der Länge nach aufgeschlitzt worden, die Schiffsschraube zertrümmerte das Knie.

"Ich hätte tot sein können", hatte George nach dem Unfall erklärt. Plötzlich sei das Boot auf ihn zugeschossen, hatte "Schimi" vor dem Oberlandesgericht den Vorfall geschildert. "Ich bin dann noch 50 Zentimeter unter die Wasseroberfläche getaucht, weil ich meinen Kopf retten wollte." In Berlin musste er sich später einer vierstündigen Knieoperation unterziehen und nach eigenen Angaben etliche Dreharbeiten absagen oder verschieben. Der mehrfach ausgezeichnete Schauspieler (u.a. Filmband in Gold, Grimme-Preis, Bayerischer Fernsehpreis) besitzt auf Sardinien ein Ferienhaus.

Das Oberlandesgericht hatte betont, der Unfall habe sich nahe der Isola Rossa, einer Badeinsel, ereignet. Dort müssten Führer von Motorbooten mit Schwimmern rechnen. Dabei sei es unerheblich, ob der Fahrer von der Sonne geblendet gewesen sei oder hohe Wellen seine Sicht beeinträchtigt hätten; die Fahrweise mit einem Boot müsse stets den Sichtverhältnissen angepasst werden.

(RPO Archiv)
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