Zwickau Glätteunfall: Stadt muss Arztkosten bezahlen

Zwickau · Die Stadt Zwickau muss die Behandlungskosten für eine Frau erstatten, die im Winter auf einem eisglatten Fußweg gestürzt ist. Die Kommune habe die Räum- und Streupflicht verletzt, urteilte das Landgericht Zwickau.

Sie müsse 6325,77 Euro an die AOK zahlen. Zwar gehörte das Haus, vor dem die Frau im Winter 2009 ausrutschte, einem Privateigentümer. Der war allerdings insolvent. Die Stadt wäre verpflichtet gewesen, die Einhaltung der Räum- und Streupflicht zu überwachen, so das Gericht.

(dpa)
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