Zwickau Glätteunfall: Stadt muss Arztkosten bezahlen
Zwickau · Die Stadt Zwickau muss die Behandlungskosten für eine Frau erstatten, die im Winter auf einem eisglatten Fußweg gestürzt ist. Die Kommune habe die Räum- und Streupflicht verletzt, urteilte das Landgericht Zwickau.
07.06.2014
, 09:25 Uhr