Prozesskostenhilfe Gerichte müssen Rechtsschutz gewährleisten

Mainz (dpa). Gerichte müssen einem Bürger Rechtsschutz in angemessener Zeit sicherstellen. Andernfalls könne sich der Bürger auch dann an die nächsthöhere Instanz wenden, wenn nach dem Gesetzeswortlaut kein Rechtsmittel gegeben sei, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am Donnerstag bekannt gewordenen Beschluss (Az.: L 1 B 49/00).

(RPO Archiv)
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