Gericht verbietet Kates Skandalfotos

Während William und Kate an ihrem letzten Tag auf der Asien-Pazifik-Tour Abschied feierten, verbuchten die Anwälte vor Gericht den ersten Erfolg im Kampf gegen die Oben-ohne-Fotos. In Frankreich wurde die weitere Verbreitung verboten. Auch ein Strafverfahren ist eingeleitet.

nanterre/Funafuti In Funafuti, dem Regierungssitz des Kleinstaates Tuvalu, durften sich William und Kate gestern ein letztes Mal während ihrer Asienreise feiern lassen. Unterdessen hatten auch die Anwälte des britischen Königshauses gute Nachrichten für das Thronfolgerpaar. Ein französisches Gericht in Nanterre bei Paris hat die Skandalfotos, die Kate zum Teil nur mit einem Bikiniunterteil bekleidet zeigen, verboten. Der Verlag Mondadori, dessen Magazin "Closer" die Oben-ohne-Fotos auf fünf Seiten veröffentlicht hatte, muss alle Aufnahmen dem Königshaus aushändigen und darf sie nicht weiter verbreiten.

Es ist jedoch nur ein Teilerfolg. Denn zum einen darf die bereits gedruckte Auflage von "Closer" weiter verkauft werden. Zum anderen kursieren die Fotos längst im Internet und in anderen Ländern. In Italien druckte das Magazin "Chi" von Silvio Berlusconi die Bilder, in Irland veröffentlichte die Zeitung "Irish Daily Star" die Bilder. Chefredakteur Michael O'Kane wurde nach der Publikation suspendiert. Das Unternehmen Independent Star, zu dem die Zeitung gehört, leitete eine interne Untersuchung gegen ihn ein. Der britische Mitbesitzer Richard Desmond hatte sogar die Schließung des Boulevardblatts öffentlich in Erwägung gezogen.

Ein Paparazzo hatte die Aufnahmen heimlich gemacht, während Kate und William sich unbeobachtet auf dem Balkon eines Anwesens in der Provence wähnten. Der französische Anwalt des Paares, Aurélien Hamelle, erklärte vor Gericht: "Es gibt keinerlei Zustimmung zur Veröffentlichung dieser Bilder." Die Fotos zeigten zutiefst private Szenen aus dem Leben des Paares.

Diesen Argumenten folgte das Gericht in Nanterre. "Diese Fotoaufnahmen können nicht als Gegenstand von allgemeinem Interesse gesehen werden, da sie nicht mit dem offiziellen oder öffentlichen Auftreten in Zusammenhang stehen", begründete der Richter seine Entscheidung gegen Mondadori. Die Strafe, die dem Verlag droht, wenn die Fotos nicht innerhalb von 24 Stunden dem Königshaus übergeben werden, ist allerdings gering: 10 000 Euro müsste der Verlag bei Zuwiderhandlung zahlen.

Auch in Frankreich sind die von "Closer" veröffentlichten Fotos umstritten. Die Chefredaktion des Magazins wehrte sich gestern auf der Titelseite ihrer Online-Ausgabe gegen Vorwürfe, die Aufnahmen seien für das Thronfolgepaar "entwürdigend". "Die Fotos, die wir gewählt haben, sind keineswegs entwürdigend. Sie zeigen ein junges Paar in den Ferien, verliebt und modern, in ihrem normalen Leben."

Kate und William ließen sich in Funafuti ihren Ärger über den Skandal kaum anmerken und feierten mit den Bürgern des Inselstaates, der bis 1978 eine britische Kolonie war, und nur 25 Quadratmeter Landfläche umfasst. Kate zog selbst ein Baströckchen an, um bei einem traditionellen Tanz mitzumachen – und überredete auch ihren Mann, der, ein bisschen steifer als seine Herzogin, ebenfalls mittanzte.

Schon der Empfang des Herzogs und der Herzogin von Cambridge war königlich. Kaum angekommen, durften Kate und William auf Thronsesseln Platz nehmen und sich von blumenbeschmückten Männern durch die Menge tragen lassen – ähnlich wie Williams Großmutter Königin Elizabeth II. und ihr Ehemann Philip 20 Jahre zuvor.

In Europa wird der Streit um die Oben-ohne-Bilder weitergehen. Denn unabhängig vom ersten juristischen Erfolg wurden auch Vorermittlungen für ein Strafverfahren eingeleitet. Prinz William hatte nach der Veröffentlichung getobt und soll der britischen Zeitung "Mirror" sogar gesagt haben: "Ich will die Verantwortlichen im Gefängnis sehen." Tatsächlich ist es in Frankreich möglich, ein solches Verfahren gegen Fotografen oder Redakteure zu richten. Auch das Klatschmagazin selbst kann – als juristische Person – angezeigt werden. Bei einer Verurteilung drohen bis zu 45 000 Euro Strafe und ein Jahr Haft.

(RP)
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