Dortmund Gericht spricht Kind Impf-Entschädigung zu

Dortmund · Das Sozialgericht Dortmund hat einem Jungen, der nach einer Hepatitis-B-Impfung Lähmungserscheinungen und eine Fehlstellung im Fuß erlitten hat, Entschädigung zugesprochen. Das Gericht sah das Guillain-Barre-Syndrom – eine Erkrankung von peripheren Nervensträngen – als Impfschaden an.

Der Landschaftsverband Westfalen-Lippe muss dem Kind Beschädigtenversorgung gewähren (Az.: S 7 VJ 601/09).

(dpa)
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