Arnsberg Gericht erklärt liebeskranke Seniorin für schuldunfähig

Arnsberg · Seit fast 15 Jahren stellt eine Seniorin einem Pastor aus dem sauerländischen Meschede nach. Nach mehreren Prozessen wurde nun die liebeskranke Rentnerin wegen Schuldunfähigkeit vom Landgericht Arnsberg vom Stalking-Vorwurf freigesprochen. Im Frühjahr 2014 hatte das Amtsgericht in Meschede den Fall noch anders bewertet und die Frau zu 14 Monaten Haft verurteilt. Doch ein weiteres Gutachten, das der Frau einen krankhaften Liebes-Wahn bescheinigt und vor allem die Tatsache, dass die Angeklagte trotz der drohenden Gefängnisstrafe weitermachte, ließen das Berufungsgericht den Fall jetzt anders beurteilen. "Wir haben Zweifel an der Schuldfähigkeit", sagte der Richter. "Sie ist zwar lästig, aber nicht gefährlich."

Der Geistliche hatte einen solchen Ausgang nach dem ersten Prozesstag schon erwartet. Er fühlt sich von Justiz und Rechtsstaat im Stich gelassen. "Nach meinem rechtsstaatlichen Empfinden hört die Freiheit des einen da auf, wo sie die Freiheit des anderen berührt", sagte er. Und auch wenn die Frau krank sei: "Es kann nicht sein, dass sie jemanden terrorisieren darf."

Eine Einweisung der Frau in eine psychiatrische Klinik schloss das Gericht aus.

(dpa)
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