Absturz der Wuppertaler Schwebebahn Gericht entscheidet voraussichtlich am Freitag über Prozessauftakt

Wuppertal (dpa). Mehr als ein Jahr nach dem Absturz der Wuppertaler Schwebebahn entscheidet das Landgericht Wuppertal voraussichtlich am Freitag über die Eröffnung des Strafprozesses.

Dies bestätigte eine Gerichtssprecherin am Dienstag. Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen acht Mitarbeiter der Stadtwerke und einer Stahlbaufirma erhoben. Sie sollen für den Absturz des Zuges mit 51 Menschen an Bord verantwortlich sein. Bei dem Unglück im April vergangenen Jahres waren fünf Menschen ums Leben gekommen.

Nach den bisherigen Ermittlungen hatte eine von Arbeitern vergessene 100 Kilogramm schwere Metallkralle an der Gleitschiene der Bahn das Unglück ausgelöst. Der Schwebebahnzug war damals acht Meter tief auf ein Fernwärmerohr über der Wupper gestürzt. Die Anklage richtet sich gegen fünf Beschäftigte der beteiligten Stahlbaufirma und drei Bedienstete der Wuppertaler Stadtwerke als Betreiber der 100 Jahre alten Schwebebahn. Sie sollen nach dem Antrag der Staatsanwaltschaft wegen fahrlässiger Tötung in fünf Fällen und Körperverletzung in 46 Fällen belangt werden.

(RPO Archiv)
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