Schweizer verklagte Domina Genital bei Sado-Maso-Spielen verletzt

Lausanne (rpo). Pech für einen Schweizer Freund von Sado-Maso-Spielen: Nachdem ihm bei einem Besuch bei einer Domina das Piercing vom Genital gerissen wurde, klagte der Mann. Jetzt kam die Entscheidung: Die strenge Dame ist nicht zu belangen.

Das Bundesgericht in Lausanne bestätigte am Freitag ein Urteil der Fribourger Justiz, wonach trotz einer erheblichen Verletzung am Penis kein Strafdelikt vorliege.

Laut Urteil trug sich der Zwischenfall wie folgt zu: Der Kläger kniete bei einer Domina in Fribourg mit auf dem Rücken gefesselten Händen als Sklave auf dem Boden. Sein mit einem Piercing-Ring versehener Penis war mit einer Kette verbunden, deren anderes Ende an einem Bett befestigt war. Als die Domina den Sklaven aufforderte, sich zu erheben, wurde das Piercing weggerissen. Trotz einer Operation konnte der Penis nicht vollständig wiederhergestellt werden. Der Harnstrahl des Mannes ist seither gefächert und zweigeteilt.

Knapp drei Jahre nach dem Vorfall reichte der Mann Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gegen die Frau ein und stellte eine Schadenersatzforderung in der Höhe von 5.600 Franken (3.800 Euro). Die Fribourger Justiz stellte das Verfahren aber ein. Die Strafkammer des Kantonsgerichts befand, es liege kein Strafdelikt vor.

Diese Auffassung teilte nun auch das Bundesgericht und wies die Beschwerde des Mannes gegen das Fribourger Urteil ab. Es handle sich lediglich um eine einfache Körperverletzung, weil der Penis weder verstümmelt noch unbrauchbar sei, stellten die Lausanner Richter fest. Trotz der operativ nicht behebbaren, bleibenden Schädigung sei der Penis in seinen Grundfunktionen als Harnausscheidungs- und Sexualorgan noch intakt.

(RPO Archiv)
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