Geldstrafe für Model Nadja Auermann gefordert

Berlin (dapd). Im Prozess gegen das ehemalige Top-Model Nadja Auermann hat der Staatsanwalt wegen Steuerhinterziehung eine Geldstrafe in Höhe von 189 000 Euro beantragt. Die Verteidigung verlangte erwartungsgemäß einen Freispruch.

In dem seit Mai laufenden Verfahren vor dem Amtsgericht Tiergarten ging es um die Frage, ob Auermann zwischen 1999 und 2002 ihren Lebensmittelpunkt in Deutschland hatte. Der Steuerschaden wird auf rund 272 000 Euro geschätzt. Das Urteil wird am 13. Dezember verkündet.

(RP)
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