Umfrage bei den Polizeibehörden Polizei berichtet über fast 2000 Fälle zu gefälschen Impfpässen

Mainz · Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen berichtet von einer "mittleren dreistelligen Anzahl von Vorgängen" um gefälschte Impfpässe. Die meisten Fälle sind in Bayern bekannt geworden.

 Ein Aufkleber, der auf eine Impfung mit dem Impfstoff Moderna hinweist, klebt im Impfzentrum des Klinikums Stuttgart im Impfpass eines Impflings. In Baden-Württemberg hat die Polizei bislang mehr als 100 Fälle registriert, in denen mit gefälschten Impfpässen digitale Impfnachweise erschlichen werden sollten.

Ein Aufkleber, der auf eine Impfung mit dem Impfstoff Moderna hinweist, klebt im Impfzentrum des Klinikums Stuttgart im Impfpass eines Impflings. In Baden-Württemberg hat die Polizei bislang mehr als 100 Fälle registriert, in denen mit gefälschten Impfpässen digitale Impfnachweise erschlichen werden sollten.

Foto: dpa/Marijan Murat

Die Polizeibehörden in Deutschland haben bisher fast 2000 Fälle in Zusammenhang mit gefälschten Impfpässen bearbeitet. Das hat eine am Mittwoch veröffentlichte Umfrage des ARD-Politikmagazins "Report Mainz" bei allen Landeskriminalämtern und obersten Polizeibehörden ergeben. Spitzenreiter ist demnach Bayern, dessen Landeskriminalamt nach eigenen Angaben mehr als 600 Fälle bekannt sind. Dabei seien 3000 gefälschte Impfpässe sichergestellt worden.

Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen berichtete den Angaben zufolge von einer "mittleren dreistelligen Anzahl von Vorgängen". Berlin spracht von 153 "Strafanzeigen", Hamburg von 113 "Verfahren". Dahinter folgen unter anderem Rheinland-Pfalz (76), Brandenburg ("knapp unter 60") und Sachsen-Anhalt (32).

Der nordrhein-westfälische Justizminister Peter Biesenbach (CDU) kritisierte das Bundesjustizministerium wegen einer Strafbarkeitslücke bei der Vorlage gefälschter Impfpässe in Apotheken, die Impfausweise digitalisieren. "Um es ganz salopp zu sagen: Das ist verschnarcht worden", sagte Biesenbach in der "Report Mainz"-Sendung vom vom Dienstagabend.

Das Landgericht Osnabrück hatte Ende Oktober entschieden, dass die Vorlage eines gefälschten Corona-Impfausweises in einer Apotheke nicht strafbar sei. Es bestehe laut geltender Rechtslage für diesen Fall eine "Strafbarkeitslücke".

Strafrechtlich sanktioniert sind laut der Gerichtsentscheidung nur die Herstellung von gefälschten Gesundheitszeugnissen sowie deren Gebrauch gegenüber Behörden oder Versicherungen, um die es sich bei einer Apotheke nicht handle. Im Ergebnis bleibe die Vorlage eines falschen Impfausweises in einer Apotheke nach der derzeit herrschenden Rechtslage deshalb straffrei.

Wie "Report Mainz" weiter berichtete, hatte die Justizministerkonferenz der Länder, deren Vorsitzender Biesenbach ist, das Bundesjustizministerium bereits auf die Gesetzeslücke aufmerksam gemacht. Biesenbach warf dem Justizministerium nun Untätigkeit vor. "Wir haben schon viel zu lange gewartet, und das Bundesministerium hat sechs Monate lang nichts getan", sagte er weiter. Das Bundesjustizministerium teilte dem ARD-Politikmagazin auf Anfrage mit, dass derzeit geprüft werde, "ob strafgesetzliche Anpassungen in diesem Bereich erforderlich sind".

Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach bezeichnete die aktuelle Rechtslage als "auf keinen Fall akzeptabel". Es drohe ein Vertrauensverlust in die bereits ausgestellten Impfzertifikate, möglicherweise könnten diese künftig nicht mehr anerkannt werden, warnte Lauterbach.

(jh/AFP)
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