39. Verkehrsgerichtstag in Goslar Führerscheinentzug nach Straftaten

Goslar (AP). Um kaum etwas wird vor Gericht so sehr gekämpft wie um den Führerschein. Nach Erfahrungen von Verkehrsrichtern ist die Zwangstrennung vom Auto eines der schärfsten Schwerter zur Ahndung von Verkehrsdelikten. Sie könnte es nun auch im allgemeinen Strafrecht werden. Die Idee war am Donnerstag Hauptthema des 39. Verkehrsgerichtstages in Goslar. Als neue Sanktion im Strafgesetzbuch könnte Kriminellen künftig neben Haft- oder Geldstrafe auch ein Führerscheinentzug bis zu sechs Monaten drohen.

Streitpunkt dabei ist noch, ob das Fahrverbot auch bei allgemeinen Straftaten ohne Bezug zum Straßenverkehr verhängt werden soll. Bisher ist es auf drei Monate beschränkt und nur als Nebenstrafe bei Verkehrsdelikten vorgesehen, doch eine Verlängerung auf sechs Monate ist auch hier im Gespräch.

Vehementer Verfechter der neuen Sanktion in Goslar ist der Nürnberger Generalstaatsanwalt Heinz Stöckl. Sein Argument heißt: Das Fahrverbot passe generell als Strafe, doch gerade bei der Bestrafung jugendlicher und rechtsradikaler Täter sei es interessant, da es sich häufig um "reisende Täter" handele. Auch mit ein Grund, warum das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern neben Bayern eine Bundesratsinitiative eingebracht hat, die seine Idee unterstützt. Stöckl hält gerade "im Angesicht der wichtigen Mobilität und des Statussymbols Auto" die Strafe für höchst wirksam und geradezu prädestiniert für jugendliche Täter. "Eine Strafe muss wehtun, und diese tut richtig weh, denn die Geldstrafe wird doch gerade bei Jugendlichen oft auf die Eltern oder die hilfsbereite Oma abgewälzt", sagt der Generalstaatsanwalt.

Doch auf Seiten der Gegner hat man vor allem Bauchschmerzen wegen des in der Verfassung verankerten Gleichheitsgrundsatzes. Der ADAC-Verkehrsjurist Markus Schäpe befürchtet Ungleichbehandlung, da nicht jeder Angeklagte einen Führerschein habe. "Damit könnten identische Sachverhalte unterschiedlich bestraft werden", befürchtet Schäpe. Der Ladendieb ohne Führerschein käme unter Umständen mit einer Bewährungsstrafe davon und verlasse lachend den Gerichtssaal, während der Ladendieb mit Führerschein um die Existenz gebracht würde, weil er beruflich auf das Auto angewiesen sei.

Bereits jetzt ist es nach den Worten des ADAC-Experten äußerst schwierig für die Richter, beispielsweise bei der Verhängung einer Geldstrafe die tatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnisse des Angeklagten herauszufinden. Wenn es aber um den Entzug der Fahrerlaubnis gehe, würde jeder Angeklagte nach Bedarf dem Richter die Lebensnotwendigkeit seines Führerscheines beweisen wollen oder diese vorzutäuschen.

Kompromiss bei Straftaten mit dem Auto möglich

Nach Untersuchungen über den Zusammenhang zwischen schwerwiegenden Verkehrsverstößen und allgemeiner krimineller Vorbelastung zeigen sich auffällige Wechselbeziehungen, erklärt Reinhold Maier vom Institut für Straßenverkehr in Köln. "Verhaltensauffällige Kraftfahrer sind zu 70 Prozent auch allgemein kriminell vorbestraft, und je mehr kriminelle Vorstrafen jemand hat, desto häufiger ist die Auffälligkeit bei schwerwiegenden Verkehrsverstößen," sagt Maier.

Zwar hatte der Deutsche Juristentag die Idee des Führerscheinentzugs als Strafe 1992 mit großer Mehrheit abgelehnt, doch derzeit könnte es eine Konsenslinie geben. Als Kompromiss lässt sich ein Fahrverbot denken, das verhängt wird, wenn die Straftat im Zusammenhang mit Autofahren begangen wurde.

(RPO Archiv)
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