Düsseldorf Freispruch für Kaarster Realschul-Lehrer Parusel

Düsseldorf · Das Düsseldorfer Landgericht hat Realschul-Lehrer Phillip Parusel vom Vorwurf der Freiheitsberaubung und Körperverletzung freigesprochen. Der Musiklehrer stand vor Gericht, weil Schüler ihn im Frühjahr 2015 angezeigt hatten. Sie hatten damals aus dem Unterricht die Polizei verständigt, weil der Lehrer sie angeblich nicht hatte gehen lassen. In erster Instanz hatte das Neusser Amtsgericht Parusel verwarnt und für den Fall, dass er nicht an einer Weiterbildung teilnimmt, eine Geldstrafe angedroht.

"Wir haben hier im Prozess keine Straftaten feststellen können", erklärte Richter Rainer Drees in seiner Urteilsbegründung. Der Schüler, der die Polizei verständigt hätte, habe den Lehrer aus Sicht des Gerichts im Prozess absichtlich belasten wollen. Seine Aussage sei nicht glaubhaft gewesen. Der Lehrer habe die Schüler zwar erst nach Abgabe einer Art Strafarbeit gehen lassen, von einer Freiheitsberaubung könne aber keine Rede sein, ebenso wenig von einer Körperverletzung. Parusel habe einen Schüler am Bauch berührt.

Dies sei nicht ausreichend für eine Verurteilung. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Verurteilung des Lehrers gefordert. Der Lehrer habe die Schüler nicht gehen lassen, entsprechend bestehe an einer Freiheitsberaubung kein Zweifel. Zudem läge ein Fall von zumindest fahrlässiger Körperverletzung vor. Der Lehrer habe einen der Schüler mit einer schwunghaften Bewegung in der Magengrube getroffen. Die Verteidigung hatte einen Freispruch beantragt.

(mape)
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